Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.08.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, da sich die Quote der Ausschüttung innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40-50 % des Konzernjahres-überschusses befindet.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat nach Auffassung der SdK seine Aufgaben der Führung der Gesellschaft einschließlich der notwenigen Handlungsalternativen auch im Bereich eines unstetigen Geschäftsverlaufs erfolgreich umgesetzt.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 

TOP 5

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wahl der Aufsichtsräte kann durchaus zugestimmt werden. Da es sich hier um eine Wiederwahl handelt geht die SdK davon aus, dass die erfolgreiche Arbeit der vergangen Jahre durch ein eingeführtes Team weiterhin fortgeführt wird.

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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