Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Die Gesellschaft schlägt vor, ca. 42 % des Konzernergebnisses als Dividende auszuschütten. Dies liegt zwar am unteren Rand der favorisierten Ausschüttungsspanne, stellt aber gleichwohl eine Steigerung der Dividende gegenüber dem Vorjahr dar. Unter dem Gesichtspunkt der Dividendenkontinuität ist der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns daher zustimmungsfähig.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Das Unternehmen konnte seinen Umsatz im Berichtszeitraum um ca. 4 % steigern. Der geringfügige Rückgang des Jahresüberschusses ist auf erhöhte Aufwendungen für die Altersvorsorge sowie auf erhöhte betriebliche Aufwendungen (Lagerkosten) zurückzuführen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Vorstand das Geschäftsumfeld insbesondere in dem wichtigen Bereich des Stahlhandels als schwierig bezeichnet.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben ausweislich seines Berichts ordnungsgemäß erfüllt und berichtet hierüber auch ausführlich und detailliert. Die Schwerpunktsetzung der Aufsichtsratstätigkeit in den Bereich der strategischen- und Personalfragen sowie der anstehenden Standortverlegung erscheint sachgerecht. Gleichwohl ist die unerwartete Mandatsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Berichtszeitraum kritisch zu würdigen, kann aber im Ergebnis einer Entlastung nicht entgegenstehen.

 

TOP 5
Nach- und Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Die vorgestellten Kandidaten erscheinen zwar geeignet, den Aufsichtsrat fachlich sinnvoll zu ergänzen. Es bestehen aber Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Kandidaten. Sollten sich diese Bedenken im Rahmen der Hauptversammlung nicht bestätigen, bleibt ein abweichendes Abstimmungsverhalten vorbehalten.

Kritisch zu würdigen ist darüber hinaus der Umstand, dass drei Kandidaten für drei Aufsichtsratssitze vorgestellt werden und insoweit eine tatsächliche Wahl nicht stattfinden kann.

 

TOP 6
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Allein die Steuerberatungsleistungen des Abschlussprüfers machen über ein Drittel der insgesamt gezahlten Honorare aus. Auf diese Weise ist eine Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht gewährleistet, sodass dessen Wahl abzulehnen ist.

 

TOP 7
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung in § 9 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) und § 11 (Konstituierung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates)

 

Zustimmung

 

Die Verwaltung schlägt eine Verkleinerung des Aufsichtsrats von neun auf sechs Mitglieder vor. Dies entspricht einer Forderung der SdK aus dem Vorjahr und ist insoweit zu begrüßen. Ein sechsköpfiger Aufsichtsrat erscheint für die Gesellschaft angemessen. Die weiteren vorgeschlagenen Satzungsänderungen vollziehen die Verkleinerung des Aufsichtsrats nach und sind insoweit redaktioneller Natur.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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