Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende i.H.v. Euro 0,20 je Aktie bleibt trotz eines niedrigeren Ergebnisses auf Vorjahresniveau. Die Ausschüttungsquote von knapp 30 % nähert sich dadurch langsam dem von der SdK angestrebten Zielkorridor von 40 -60% an, weist aber noch Potential nach oben auf.

  

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Das 2014 erzielte Ergebnis ist zwar schwächer als im Vorjahr, aber ganz ordentlich. Für 2015 ist wieder ein höheres Ergebnis zu erwarten. Der Geschäftsbericht lässt keine besonderen Probleme erkennen oder befürchten.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist - soweit ersichtlich - seiner Überwachungspflicht nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet.

Eine spannende Frage ist allerdings, wie lange die Vertreter der ECE / Familie Humer maßgeblichen Einfluss im Aufsichtsrat behalten werden, obwohl sie ihre Anteile abgeben.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die KPMG prüft schon seit 2001 und damit deutlich zu lange.Bereits in Vorjahren war nach Überschreiten der von der SdK als unbedenklich angesehenen Höchstgrenze von 10 Jahren ein Prüferwechsel gefordert worden.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage würde insgesamt eine Erhöhung des Grundkapitals um 30% ermöglichen, wobei bis zu 20% des Grundkapitals das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen werden kann.  Insbesondere wäre auch in dieser Höhe eine Sacheinlage möglich. Das ist für die SdK nicht akzeptabel. Die SdK sieht allenfalls eine Ermächtigung zur Erhöhung bis 25 % des Grundkapitals gegen Bareinlage, bzw. 10% gegen Sacheinlage und einen Bezugsrechtsausschluss von maximal 10 % als unbedenklich an.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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