Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.06.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Während der Umsatz in 2014 von 85,938 Mio € in 2013 auf 89,496 Mio € in 2014 leicht gestiegen ist, ist die Bruttomarge um 3,5 % in 2014 gefallen. Der Jahresfehlbetrag in 2014 beträgt 6,978 Mio. €. Der Großteil ist hiervon mit 15,0 Mio € auf Wertberichtigungen zweier immaterieller Vermögenswerte zurückzuführen:

 

Darunter fällt der einstige Hoffnungsträger der Gesellschaft DiaPep277®.


In den Wirkstoffkandidaten DiaPep277® wurden große Hoffnungen gesetzt. Das Studienende war für Dezember 2014 geplant, wurde aber von der Gesellschaft aufgrund angeblicher betrügerischer Handlungen (mutmaßlicher wissenschaftlicher Betrug durch Manipulation der klinischen Studiendaten) eines Lizenznehmers - die während einer klinischen Studie aufgedeckt worden sind - in 2014 ersatzlos beendet. Die Gesellschaft geht bezüglich DiaPep277®  nicht mehr von einem Markteintritt als Produkt aus. Aufgrund dieser Meldung geriet die Evotec-Aktie Anfang September 2014 stark unter Druck. Das Ergebnis pro Aktie ist mit -0,05 € in 2014 – wie auch in 2013 – weiterhin negativ; der Jahresschlusskurs 2014 mit 3,68 € gegenüber 3,67 € in 2013 nahezu unverändert.

 

Die angebliche Verstöße gegen u.a. gegen §§ 15 und 26a WpHG konnten - zum Teil auch gerichtlich - durch Zahlung von Bußgeldern beigelegt werden.

 

Der Bilanzverlust der Gesellschaft erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr abermals von 631,850 Mio € auf 638,828 Mio € in 2014.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Da aus dem AR-Bericht nicht ersichtlich, dass respektive ob sich der AR mit den Ermittlungsverfahren beschäftigt und geprüft hat, ob und, falls ja, welche Konsequenzen aus den abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zu ziehen sind, wird die SdK die Entlastung verweigern.

Sollte im Rahmen der HV eine entsprechende Aufklärung erfolgen, behält sich die SdK vor, den AR zu entlasten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung. Seit dem Börsengang 1999 erfolgte die Prüfung der Gesellschaft bereits durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der von der SdK geforderte Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte zum Geschäftsjahr 2014:


Für das Geschäftsjahr 2014 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („E&Y“), Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum Abschluss-, zum Konzernabschlussprüfer bestellt.

2014 wurden für die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und weitere Ernst & Young Gesellschaften Aufwendungen für Honorare in Höhe von T€ 250 erfasst.

Diese Aufwendungen entfielen auf Abschlussprüfungen TE 234, sonstige Bestätigungsleistungen T€16 und sonstige DienstleistungenT€0.

 

 

TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die fachliche Eignung von Frau Dr. Sulivan bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Evotec AG, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Evotec AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen eines Share Performance Plans 2015 aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses sowie Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst u.a. die Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft (Gruppe 1). Die SdK lehnt Aktienoptionsprogramme als Ausgestaltung der variablen Komponente – nicht nur der Vorstandsvergütung  - ab.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung:Die Frage des Rückkaufes eigener Aktien stellt sich aus Sicht der SdK nicht und ist deplaziert. Die SdK fordert zunächst einmal die Zahlung einer angemessenen Dividende, bevor überhaupt eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien diskutabel ist.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung zur Klarstellung der am 14. Juni 2012 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten im Rahmen eines Share Performance Plan 2012 (SPP 2012) hinsichtlich der Umsätze und Einflüsse aus der am 20. März 2015 vereinbarten strategischen Allianz mit Sanofi

 

Enthaltung

 

Begründung: Auch wenn die SdK nachträglichen Änderungen skeptisch und kritisch gegenüber-steht, scheint die konkrete Ausgestaltung der Allianz mit Sanofi mit einer Laufzeit von fünf Jahren und in Anbetracht der Branchenüblichkeit derartiger Verträge gegen die Qualifizierung als Sondereinfluss.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.