Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines negativen Konzernergebnisses je Aktie i.H.v. -1,64 Euro soll - wie im Vorjahr - eine Dividende i.H.v 0,50 Euro ausgeschüttet werden. Auf Grund der hohen Verschuldung und der anstehenden Restrukturierung ist die Ausschüttung durchaus kritisch zu bewerten. Da das negative Ergebnis aber überwiegend auf nicht cash wirksamen außerordentlichen Abschreibungen beruht und der operative Cash Flow bei 6,3 Mrd. liegt, kann dem Dividendenvorschlag insgesamt doch zugestimmt werden, insbesondere da die Zahlung einer Dividende in einer solchen Umbruchphase auch als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem Kapitalmarkt gewertet werden dürfte. 

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie in den letzten Jahren ist zu kritisieren, dass das Kerngeschäft der Energieerzeugung stark rückläufig ist, die Auslandsexpansion nicht die gewünschten Erfolge zeigt und trotz des Verkaufs von Tafelsilber nur noch wenig Kapital für Investitionen in eine Neuausrichtung zu Verfügung steht. Der Vorstand reagiert auf diese, nicht nur durch die Energiepolitik verursachten Entwicklungen, spät, aber drastisch. Ob die geplante Neuorganisation des Konzerns in zwei Teile geeignet ist die Kernprobleme des Konzerns zu lösen, muss sich erst noch zeigen, sie weist aber in die richtige Richtung.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts hat dieser den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten. Es bleibt aber zu kritisieren, dass auf das sich verändernde Marktumfeld erst so spät reagiert wurde.

 

 

TOP 5
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 und für die prüferische Durchsicht

 

Zustimmung

 

Begründung: Da PWC den Konzern bereits fast 10 Jahre prüft wird angeregt die Prüfung im nächsten Jahr neu auszuschreiben.  Ansonsten bestehen gegen eine Wiederwahl keine Bedenken, insbesondere da die sonstigen Honorarkosten mit 3 Mio. den von der SdK als unbedenklich angesehenen Anteil von 25 % der Kosten für Abschlussprüfung und  Bestätigungsleistungen i.H.v. 44 Mio. deutlich unterschreiten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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