Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS Holding Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird  um 10 Cent auf Euro 1,20 je Aktie erhöht. Damit werden 44 % des Konzerngewinns i.H.v. Euro 2,74 je Aktie ausgeschüttet. Die Ausschüttungsquote liegt damit innerhalb der von der SdK präferierten Bandbreite von 40-60 %. Insbesondere hinsichtlich des ambitionierten Investitionskurses ist die Ausschüttungsquote als fast zu hoch zu bewerten.   

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die selbst gesteckten Ziele übererfüllt und die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt. 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.  Der Aufsichtsratsbericht ist vollständig, detailliert und gibt einen guten Überblick über die geleisteten Tätigkeiten.

 

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl des Herrn Welcker bestehen keine Bedenken. Er ist als langjähriger Geschäftsführer einer wesentlichen Tochtergesellschaft hinreichend qualifiziert und dürfte zeitlich nicht zu sehr durch weitere Ämter eingeschränkt sein.

 

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der zum zweiten Mal prüfenden Ebner Stolz GmbH & Co.KG bestehen keine Bedenken, weder die Höhe noch die Aufteilung der Vergütung (nur € 5.000  von € 109.000 Gesamtvergütung entfallen auf sonstige Leistungen) lassen  an der Unabhängigkeit der Prüfung zweifeln.

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts der auskömmlichen Dividendenzahlung wäre gegen den vorgeschlagenen zusätzlichen Aktienrückkauf grundsätzlich nichts einzuwenden. Kritisch sieht die SdK bei den Verwendungsmöglichkeiten aber die Möglichkeit diese auch gegen Sacheinlage und damit bei Indus zum Beteiligungserwerb zu verwenden. In diesem Kontext verfügt Indus ausweislich ihrer Satzung nämlich bereits über aus Sicht der SdK zu umfangreiche Vorratskapitalia für genau diesen Zweck. Eine weitere Erhöhung der Sacheinlagemöglichkeiten über einen Aktienrückkauf erscheint daher nicht opportun.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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