Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung:Das abgelaufene Geschäftsjahr stand im Zeichen des umfangreichen Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsprogramms \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"New Kontron\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\".

 

Mit Umsatzerlösen in Höhe von € 456,8 Mio. wurde ein EBIT in Höhe von € - 5,1 Mio. nach € -29 Mio. erwirtschaftet. Das EBT verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von € - 30,6 Mio. im Vorjahr auf € - 6,9 Mio. Die Eigenkapitalquote beträgt 59,9 % und das Verhältnis Nettofinanzverschuldung / EBITDA liegt bei 1,1.

 

Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 2014 € 15,6 Mio.

 

Kontron plant für das Jahr 2015 und 2016 einen deutlichen Umsatz- und Margenanstieg.

Hingegen fielen die Q 1 Zahlen des laufenden Geschäftsjahres eher enttäuschend aus.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung:Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Überwachungsfunktion ordnungsgemäß wahrgenommen und sich mit dem Restrukturierungsprogramm beschäftigt; das Maßnahmenpaket wurde bereits zu 80 % umgesetzt.

 

Insgesamt fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt und zusätzlich drei Telefonkonferenzen.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung:An der Unabhängigkeit und Objektivität der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Zweifel.

 

Die Prüfungskosten betrugen insgesamt € 715.000; davon entfielen auf Kosten für die Abschlussprüfung € 607.000.

 

 

TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung:Herr Harald Joachim Joos scheint als Aufsichtsratsmitglied fachlich und persönlich geeignet zu sein. Seit 2009 ist Herr Joos als Senior Advisor für die Warburg Pincus tätig.

Warburg Pincus ist einer der größeren Anteilseigner der Kontron AG.

 

Bei der Hauptversammlung ist zu klären, ob Herr Joos die Durchsetzung von Interessen von Warburg Pincus verfolgt.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2011 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung:Das vom 07. Juni 2011 beschlossene genehmigte Kapital in Höhe von bis zu € 27.841.512 läuft am 06. Juni 2016 aus und soll aufgehoben und mit Beschlussfassung wieder genehmigt werden.

Das Grundkapital der Kontron AG beträgt € 55.683.024.

Generell trägt die SdK Vorratsbeschlüsse nur bis zu einer Erhöhung von 25% mit.

Die Verwaltung soll bei der Hauptversammlung konkretisieren, wofür die Kapitalbeschlüsse erforderlich sind und insbesondere den Aktionären die weitere Unternehmensstrategie und

deren Finanzierung nach der schwierigen Restrukturierung erläutern.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. einer Kombination dieser Instrumente), die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2011 gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015 sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Abhängig von Konkretisierung des Turnaroundszenarios der Gesellschaft und der weiteren Unternehmensstrategie.

Mit Hinzurechnung aus TOP 6 übersteigen die beiden Vorratsbeschlüsse die

Maximal von der SdK mitgetragenen Grenze von 25% des GK.

Somit lehnt die SdK auch diesen Kapitalvorratsbeschluss ab, es sei denn TOP 6 wird zurückgezogen. Beide TOP 6 und 7 wird die SdK nicht mittragen. Auch stehen die TOP 6 und 7 konträr zum TOP 8.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung:Die Beschlussfassung zu diesem TOP ist im Kontext mit TOP 6 und TOP 7 zu sehen.

Generell kann einem Aktienrückkauf bis zu 10 % des Grundkapitals zugestimmt werden.

Dennoch hat die Kontron AG derzeit nicht die Mittel zur Verfügung, um eigene Aktien zurückzukaufen. Deshalb wird die SdK diesem TOP nicht zustimmen, zumal eben der Rückkauf eigener Aktien konträr zu den TOP 6 und 7 zu sehen ist.

Die Verwaltung soll bei der Hauptversammlung konkretisieren, ob es beabsichtigt ist, eigene Aktien als Akquisitionswährung bei künftiger Strategie einzusetzen. Dies lehnt die SdK ebenfalls aufgrund von erfahrungsgemäß erhöhten Kaufpreiszahlungen sowie Bewertungsrisiken ab.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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