Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.03.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2014 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, eine Dividende in Höhe von 0,40 € sowie eine Sonderdividende von 1,60 € je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote – gemessen am Konzernergebnis – von respektablen 57%. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Dividende konstant bei 0,40 €, die Sonderdividende wurde erfreulicherweise verdoppelt. Dem Vorschlag der Verwaltung ist zuzustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war wiederum ein sehr erfolgreiches für die DBAG. Durch die jahrelangen erfolgreichen Unternehmensbeteiligungen an der Homag Group AG und Autohaus Dr. Vogler, die im letzten Jahre veräußert wurden, konnten erhebliche Erlöse eingefahren werden, die sich in der Sonderdividende widerspiegeln. Auch weiterhin erscheint die Zusammensetzung des Portfolios vielversprechend. Der Vorstand leistet nach objektiver Beurteilung aus Sicht der SdK gute Arbeit und wird demnach entlastet.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach Ermessen der SdK seinen Kontroll- und Überwachungspflichten gegenüber dem Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013/2014 nachgekommen. Daher wird die SdK dem Aufsichtsrat Entlastung erteilen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 2 zur Änderung des Unternehmensgegenstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegenstand dieses Beschlusses ist eine Änderung und damit eine  Anpassung an die neuen Regularien bezüglich des Kapitalanlagegesetzes (KAGB). Dem ist zuzustimmen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung des Geschäftsjahres sowie entsprechende Änderung der Satzung in § 3 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Umstellung des Geschäftsjahres vom 1. November eines Jahres auf 1. Oktober eines Jahres ist aus Sicht der SdK akzeptabel. Dies soll laut Verwaltung die Kapitalmarktkommunikation erleichtern und führt zu einer Vereinheitlichung mit den Rechnungslegungsperioden der Private Equity Fonds der Deutschen Beteiligungs AG.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist generell nichts einzuwenden. Allerdings überstiegen im vergangenen Geschäftsjahr wiederum die Steuerberatungs- und sonstigen Beratungsleistungen (selbst bei Nicht-Einbeziehung der weiterberechneten sonstigen Beratungsleistungen) mit 340T Euro im Vergleich zu den Prüfungskosten von 321T Euro die von der SdK akzeptierte Toleranzgrenze. Die Beratungshonorare sollen 25% der Prüfungskosten nicht überschreiten. Somit kann die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers gegenüber der prüfenden Gesellschaft nicht mehr uneingeschränkt bejaht werden. Auch sollte aufgrund der bereits sehr langen Prüftätigkeit einmal über einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Verwaltung nachgedacht werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass bis zum 23. März 2020 der Vorstand ermächtigt wird das Grundkapital um bis zu 12.133.330,89 € - auch gegen Sacheinlage - zu erhöhen, was 25 % des Grundkapitals entspricht. Allerdings steht die SdK generell Kapitalvorratsbeschlüssen gegen Sacheinlagen aufgrund von Bewertungsspielräumen und Aspekten der Werthaltigkeit äußerst kritisch entgegen. Die SdK wird diesem Beschluss daher nicht zustimmen. Darüber hinaus würde mit Addition des Vorschlags aus TOP 9 insgesamt 50% an Vorratskapitalia geschaffen werden. Dies, obwohl positiv attestiert werden muss, dass der Vorstand bis heute sehr sorgsam mit Vorratskapitalia umgegangen ist, bewertet die SdK als zu hoch.  

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010/I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2015/I und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor ein neues bedingtes Kapital 2015/I mit einem Volumen von bis zu 25% des derzeitigen Grundkapitals zu schaffen. Auch hier muss dem Vorstand attestiert werden, dass in der Vergangenheit mit den Beschlüssen sehr sorgsam umgegangen wurde. Somit wird die SdK diesem Vorratskapitalbeschluss zustimmen. Des Weiteren erscheint eine Flexibilität bezüglich Finanzierungen aufgrund des Geschäftsmodells der DBAG als Private Equity Unternehmen unabdingbar für weiterhin zukünftiges erfolgreiches Investieren.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.