Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.04.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero Engines AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,45 Euro entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von rund 38%. Dies erscheint aufgrund der in den Vorjahren erfolgten Dividendensteigerungen und unter Betrachtung der angestrebten Dividendenkontinuität  als angemessen.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Konzernumsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um rund 9,5% gesteigert werden. Insgesamt erscheinen alle Segmente sich positiv zu entwickeln, und auch der operative Cashflow wusste zu überzeugen. Die Gesellschaft scheint auch für die Zukunft gut ausgestellt zu sein. Daher sind keinerlei Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: In 2014 fanden insgesamt 6 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und erscheint geeignet, das Mandat bei MTU wahrnehmen zu können.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft zahlt seit Jahren angemessenen Dividenden und verfügt über einen solide bilanzielle Situation. Daher erscheint ein Erwerb eigener Aktien angemessen zu sein, u.a. auch um so die Flexibilität des Unternehmens zu erhöhen.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der Bedingten Kapitalia gemäß § 4 Absatz 8 und 9 der Satzung; Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals; Neufassung von § 4 Absatz 6 und Streichung von § 4 Absatz 8 und 9 der Satzung.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt neben dem unter TOP 6 der diesjährigen Hauptversammlung beschlossenen Aktienrückkaufprogramms über keine weiteren Kapitalbeschlüsse. Daher erscheint die Zustimmung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsanleihen zur Erweiterung der Flexibilität bei Übernahmen und Zukäufen angemessen zu sein.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der Genehmigten Kapitalia I, II und III und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015; Neufassung von § 4 Absatz 5 und Streichung von § 4 Absatz 7 der Satzung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Unter der Annahme, dass TOP 6 und 7 der diesjährigen Hauptversammlung die Zustimmung der Aktionäre finden, würde die Gesellschaft bei Zustimmung zu TOP 8 über Kapitalvorratsbeschlüsse von mehr als 40% in Bezug auf das bestehende Grundkapital verfügen. Die erscheint aus Sicht der SdK nicht angemessen zu sein und widerspricht den Abstimmungsrichtlinien der SdK.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. .



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.