Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 sowie 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,88 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 49,7%.

Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%. Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft eilt seit 2006 von Rekord- zu Rekordjahr. Auch im zurückliegenden Geschäftsjahr konnten bei Umsatz und Ergebnis neue Rekorde erzielt werden. Auch für die Zukunft scheint die Gesellschaft bestens gerüstet zu sein. Es spricht nichts gegen eine Entlastung des Vorstands.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten zur Kontrolle des Vorstands in vier Sitzungen und über eine laufende Informationsbeschaffung nachgekommen. Es spricht nichts gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Ernst & Young zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und ist durch seine breite und internationale Aufstellung geeignet, als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und etwaiger Andienungsrechte

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft zahlt seit Jahren stetig steigende Dividenden und hat bereits mehrere Sonderausschüttungen vorgenommen. Das Aktienrückkaufprogramm erscheint daher angemessen, um den Wert der Aktien zu erhöhen und den Aktionären weiteres Kapital zufließen zu lassen. Es bestehen auch keine umfangreichen, gegensätzlichen Kapitalvorratsbeschlüsse, die gegen einen Aktienrückkauf sprechen würden.


TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die drei vorgeschlagenen Kandidaten sind aus Sicht der SdK geeignet, um als Aufsichtsrat die Geschäfte des Vorstands zu überwachen und diesem beratend zur Seite zu stehen. Diese haben bereits in der Vergangenheit diese Aufgabe ohne jeglichen Ansatz für Kritik pflichtbewusst erfüllt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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