Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.02.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2014 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft, sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2014 und den Konzernlagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung. 

 

Begründung: Nahezu der gesamte Jahresüberschuss wird an die Eigentümer ausgezahlt. Die Auszahlungsquote liegt somit weit über der Forderung der SdK.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014.

 

Zustimmung. 

 

Begründung: Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation in Europa und auch weltweit konnte ein relativ gutes Ergebnis erzielt werden. In den Kerngeschäften wurde gewinnbringend gearbeitet, und auch für die Zukunft sind klare Zielsetzungen zu erkennen. Einer Entlastung kann hier unproblematisch zugestimmt werden.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der AR hat seine Aufgaben pflichtbewusst wahrgenommen und stand dem Vorstand sowohl prüfend als auch beratend zur Seite. Regelmässige Treffen trugen dazu bei, dass der AR seinen Aufgaben stets nachgegangen ist. Somit steht einer Entlastung des AR nichts im Wege seitens der SdK.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

 Begründung: Bei der Wahl zum Aufsichtsrat handelt es sich um diejenigen Personen, die bereits Mitglied des Aufsichtsrats sind. Trotz fehlendem Bericht  (siehe TOP 4) sind die Kandidaten aus Sicht der SdK  generell geeignet, als Aufsichtsrat der Gesellschaft weiterhin tätig zu werden. Es sollte jedoch in Zukunft jährlich ein kurzer Bericht über die Tätigkeit des Gremiums erstellt werden.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Wahl des Abschlussprüfers ist absolut unproblematisch, da neben dem Auftrag der Abschlussprüfung keinerlei Beratungsgebühren etc. angefallen sind, und auch sonst keine Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der Unabhängigkeit oder der Qualifikation der Metropol Audit GmbH aufkommen lassen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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