Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit den Lageberichten für die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014. 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor für das Geschäftsjahr 2014 eine Dividende in Höhe von 0,55€ je Aktie auszuschütten (Vorjahr 0,50€). Damit wurde zwar die Dividende um 10% im Vergleich zum Vorjahr erhöht, der Jahresüberschuss stieg jedoch um 30% an. Die Ausschüttungsquote liegt mit 39% somit nur knapp unter dem geforderten Zielkorridor der SdK von 40 – 60%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum operativ gute Zahlen vorlegen können. So konnte der Umsatz um 9%, der Auftragseingang um 11%, das EBIT um 24% und der Jahresüberschuss sogar um 30% gesteigert werden. Die Kooperation mit Seiki Mori wird weiter vom Vorstand vorangetrieben und forciert. Die wirtschaftlichen Kennzahlen sprechen für die Sinnhaftigkeit der Kooperation. Demnach wird die SdK dem Vorstand Entlastung erteilen.

  

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion gegenüber dem Vorstand im vergangenen Geschäftsjahr 2014 in vollem Umfang nachgekommen sind. Daher wird die SdK dem Vorstand Entlastung erteilen.

 

 

TOP 5
Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor den Namen der Gesellschaft von DMG MORI SEIKI Aktiengesellschaft in DMG MORI Aktiengesellschaft umzubenennen. Damit soll die „operativ genutzte Marke“ mit dem Kooperationspartner vereinheitlicht werden. Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen diese Umfirmierung.

   

 

TOP 6
Vergütung des Aufsichtsrates und entsprechende Satzungsänderung 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung sieht vor, die einfache feste Aufsichtsratsvergütung von 24.000€ auf 60.000€ anzuheben. Der Vorsitzende erhält das 2,5fache, jeder Stellvertreter das 1,5fache. Des Weiteren sollen die Mitglieder von Ausschüssen eine Erhöhung von 12.000 € auf 18.000€ erhalten, der Vorsitzende weitere 18.000€ und der Stellvertreter weitere 6.000€. Das Sitzungsentgelt soll von 800€ auf 1.500€ angehoben werden. Dagegen sollen aber die bisherigen erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten LTI für den Aufsichtsrat entfallen. Diese Umstellung auf eine rein fixe Aufsichtsratsvergütung begrüßt die SdK ausdrücklich. Die Gesamtvergütung wird zwar insgesamt steigen, aber unter Berücksichtigung der Umstellung auf eine rein fixe Vergütung sowie aufgrund der gestiegenen Anforderungen erachtet die SdK diesen Vorschlag als sinnvoll und unterstützt ihn.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer zu bestellen. Aus fachlicher Hinsicht bestehen keinerlei Bedenken gegen die Wahl. Allerdings kann aus Sicht der SdK die uneingeschränkte Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gegenüber der zu prüfenden Gesellschaft nicht attestiert werden, da neben den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 1,132 Mio. € weitere andere Bestätigungsleistungen mit 348T € Mio. €, Steuerberatungsleistungen mit 405T € sowie sonstige Leistungen mit 530T € an den Abschlussprüfer gezahlt wurden. Somit wird die SdK die Wahl des Abschlussprüfers nicht unterstützen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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