Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Annington Immobilien SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Annington Immobilien SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 der Deutsche Annington Immobilien SE

 

Zustimmung

 

Der Dividendenvorschlag bedeutet eine Ausschüttung von ca. 66 % des Periodenergebnisses. Die leichte Überschreitung des von der SdK favorisierten Zielkorridors erscheint aufgrund des erheblichen Zahlungsmittelbestands gut vertretbar und sachgerecht.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Der Vorstand kann entlastet werden, weil er die angekündigte Wachstumsstrategie erfolgreich umgesetzt hat und keine gegen die Entlastung sprechenden Gesichtspunkte erkennbar sind.

Das Geschäftsjahr 2014 war insbesondere durch die Akquisitionen der Portfolien DeWAG und Vitus gekennzeichnet. Die hierfür aufgewandten Erwerbskosten sollen in der Hauptversammlung zwar angesichts der aktuellen Marktsituation kritisch hinterfragt werden, erscheinen unter Berücksichtigung der mitgeteilten Geschäfts- und Firmenwerten allerdings nicht unangemessen.

Das Übernahmeangebot an Aktionäre der GAGFAH wurde erst nach dem Berichtszeitraum wirksam. Die dabei den GAGFAH-Aktionären gezahlte Prämie erscheint vertretbar und wird vom Vorstand nachvollziehbar begründet.

Insoweit hat der Vorstand genehmigte Kapitalia erfolgreich platzieren und wie angekündigt im Rahmen von Akquisitioneneinsetzen können.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Die Entlastung ist zu erteilen, weil der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt hat und hierüber angemessen berichtet. Die Schwerpunktsetzung auf die Portfolioerweiterung im vergangenen Geschäftsjahr und deren Finanzierung erscheint sachgerecht.

Das Ausscheiden von vier Aufsichtsratsmitgliedern während der Wahlperiode ist zwar grundsätzlich kritikwürdig. Hier handelt es sich indes um Vertreter der ehemaligen Ankeraktionäre, die durch ihr Ausscheiden eine proportionale Vertretung des tatsächlichen Aktionariats ermöglichten.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des variablen langfristigen Vergütungsbestandteils für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Es ist nicht erkennbar, wie sich die Gesamtvergütung idealtypisch nach dem Vergütungssystem auf fixe und variable Komponenten verteilen soll. Es bleibt offen, welche zeitliche Bemessungsgrundlage die sog. Long-Term-Incentive-Plan-Komponente aufweist und weshalb diese Komponente beeinflusst ist durch das Absinken des Anteilsbesitzes des bisherigen Mehrheitsaktionärs.

Eine sog. Jahrestantieme lehnt die SdK im Hinblick auf die klare Regelung in § 87 Abs. 1 Satz 3 AktG, der eine Abweichung von einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage nur im Ausnahmefall zulässt, ab.

Ebenso werden Change-of-Control-Klauseln abgelehnt. So fehlenauch weitere Informationen dazu, wann bei einer vorzeitigen Beendigung eine Abfindung gezahlt wird; es gibt keinen Grund eine Abfindung zu bezahlen, wenn für die Beendigung nicht ein wichtiger Grund vorliegt. Es ist auch nicht angegeben, wann ein Change-of-Control, der zur vorzeitigen Beendigung berechtigt, vorliegen kann.

Es bleibt unerwähnt, ob das Verdienen von variablen Vergütungen ausgeschlossen ist, wenn die Kapitalkosten nicht erwirtschaftet sein sollten. In diesem Fall lehnt die SdK die Gewährung von variablen Vergütungen ab.

Generell muss bei der Berichterstattung bemängelt werden, dass die für das abgelaufene Geschäftsjahr vereinbarten Maßeinheiten der Zielerreichung der Parameter nicht benannt werden.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Gegen die vorgeschlagene Abschlussprüferin (KPMG AG) sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.Dabei wird davon ausgegangen, dass es sich bei den sog.  anderen Bestätigungsleistungen um prüferische Durchsichten der Zwischenberichtehandelt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 11.1 der Satzung mit Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von neun auf zwölf Mitglieder, die Wahl von drei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats und die Bestätigung der im Geschäftsjahr 2014 durch das Amtsgericht Düsseldorf bestellten vier Mitglieder des Aufsichtsrats

 

jeweils Zustimmung

 

Die vorgesehene Erweiterung des Aufsichtsrats auf zwölf Mitglieder erscheint sachgerecht.Auch dürften sich die Kenntnisse und Erfahrungen der vorgeschlagenen Mitglieder sinnvoll ergänzen.

Allerdingsist kritikwürdig, dass angesichts der exakt sieben Wahlvorschläge keine echte Wahlmöglichkeit besteht. Ferner wird entsprechend der Empfehlung 5.4.3 DCGK beantragt, die Abstimmung als Einzelwahl durchzuführen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1.1 zur Umfirmierung der Gesellschaft in Vonovia SE, über die Änderung der Satzung in § 2 zur Ergänzung und Klarstellung des Unternehmensgegenstands, über die Änderung der Satzung in § 8.5 a) in Folge der Änderung der Firma und über die Änderung der Satzung in § 19.1 zur Änderung der Frist zur Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung

 

a) Ablehnung bzgl. Umfirmierung

 

Es ist nicht erkennbar, dassdievorgesehene Umfirmierung angesichts der damit verbundenen Kosten sinnvoll ist. Insoweit bleibt ein abweichendes Abstimmungsverhalten je nach Verlauf der HV vorbehalten. Im Übrigen sind die vorgeschlagenen Satzungsänderungen redaktioneller Natur.

 

b) Zustimmung bzgl. weiterer Satzungsänderungen

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind redaktioneller Natur bzw. liegen im Aktionärsinteresse.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende Einfügung eines neuen § 5a in die Satzung sowie über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 und des bestehenden § 5a der Satzung (mit Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2013 und des Genehmigten Kapitals 2014)

 

Ablehnung

 

Der Vorstand begründet den eventuellen Kapitalbedarf zwar nachvollziehbar. Auch zeigt die Vergangenheit, dass das Unternehmen dieser Möglichkeit einer kurzfristigen Kapitalaufnahme bedurfte und die Möglichkeit von dem Vorstand tatsächlich und zweckentsprechend eingesetzt wurde.

Allerdings macht der vorgelegte Kapitalvorratsbeschluss allein ca.50 % des Grundkapitals mit derMöglichkeit aus, das Bezugsrecht für bis zu 20 % auszuschließen und ist daher mit einer erheblichen Verwässerungsgefahr verbunden.

Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht bis zu kumuliert 25%, des Grundkapitals mit, soweit der Bezugsrechtsausschluss auf bis zu 10 % des Grundkapitals begrenzt bleibt. Damit überschreitet allein die gegenwärtige Beschlussvorlage die von der SdK mitgetragenen Grenzen. Darüber hinaus lehnt die SdK – hierzu auch Begründung zu TOP 10 - Wandel-/Optionsschuldverschreibungen gegen Sacheinlagen strikt ab, sodass die SdK auch eine derartige Verwendungsmöglichkeit eines Vorratskapitals nicht mitträgt.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und entsprechende Einfügung eines neuen § 6 in die Satzung sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 (§ 6 der Satzung)

 

Ablehnung

 

Neben des zu großen Volumens des Beschlusses (vgl. Begründung zu TOP 9) lehnt die SdK die Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen ab.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.