Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.01.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2014, des zusammengefassten Lageberichts der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Nach drei Jahren ist wieder ein Gewinn erwirtschaftet worden, so dass eine kleine Anfangsdividende vorgeschlagen wird. Auch wenn der Konzern noch einen negativen Cashflow sowie eine extrem niedrige Eigenkapitalquote hat, ist die Anfangsdividende zu begrüßen. Es ist erfreulich, dass das Management zuversichtlich ist, in der Zukunft steigende Erträge zu erwirtschaften.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Die erhofften Ziele wurden erreicht bzw. ein bereinigtes Ebit von über € 1,3 Milliarden und ein erfolgreiches umgesetztes Effizienzprogramm. Die Ausrichtungen zeigen, dass die Maßnahmen und die Umstrukturierung des Konzerns einschließlich des Risikoprofils sich verbessern.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: In diesen schwierigen Phasen hat der Aufsichtsrat in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand dazu beigetragen, dass die entsprechenden Maßnahmen getroffen und erfolgt umgesetzt werden konnten.

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

 

 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des weiterentwickelten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält relativ gute Erläuterungen zu den Vergütungskomponenten. So ist bei der Tantieme anhand mehrerer Beispiele die Auswirkung auf die Tantieme dargestellt, so dass ein sachverständiger Aktionär die Größenordnung bei sich ändernden Bemessungsgrundlagen nachvollziehen kann.

 

Auch gilt dieses bei dem long-term incentive plan.

 

Schwer verständlich ist der Bonus, der aber bereits in der Vergangenheit entsprechend beschlossen wurde. Zu begrüßen sind die Höchstgrenzen der Vergütung.

 

Die Pensionen sind für neue Vorstandsmitglieder von entgeltbezogenen Pensionsregelungen auf beitragsorientierte Regelungen umgestellt worden. Dies entspricht den mehrjährigen Forderungen der SdK, die im Idealfall keine Beteiligung des Unternehmens an der Altersversorgung seiner Vorstände anstrebt. Zurzeit betragen die Beiträge 40 % des jährlichen Festgehaltes, so dass diese bei derzeit rd. € 170.000,00 als angemessen zu betrachten sind.

 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

 

Einzelwahl

 

 

Begründung: Die vorgeschlagenen acht Mitglieder verfügen über die notwendigen Erfahrungen für einen internationalen Industriekonzern. Zu begrüßen ist ebenfalls, dass zwei Damen für dieses Gremium vorgeschlagen werden.  Nichtsdestotrotz lehnt die SdK die Wahl von Gräfin von Schmettow sowie der Prof. Keitel und Lehner wegen einer zu hohen Anzahl bereits wahrgenommener Mandate ab. Hier besteht die Befürchtung, dass diese Personen nicht das für eine verantwortungsvolle Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates nötige Zeitbudget erübrigen können. Der Wahl der übrigen Aufsichtsratskandidaten wird die SdK zustimmen.

 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

 

Ablehnung

 

 

Begründung: Auch wenn es sich um einen Vorratsbeschluss handelt, wird dieser aufgrund des extrem niedrigen Eigenkapitalanteils abgelehnt, der es derzeit nicht zulässt, eigene Aktien zu erwerben.

 

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

 

Ablehnung

 

 

Begründung: Siehe Punkt 8.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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