TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 3,15 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 44%. Damit werden aus Sicht der SdK die Aktionäre fair am Unternehmenserfolg beteiligt. TOP 3 Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung. Begründung: Trotz steigendem Umsatz konnte das operative Ergebnis nicht auf dem Niveau gehalten werden. Dies ist auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Wechselkurseffekte zurückzuführen. Bereinigt um diese Effekte wäre das Ergebnis erneut gegenüber dem Vorjahresergebnis gesteigert worden. Insgesamt erscheint die Gesellschaft weiterhin exzellent aufgestellt zu sein. Auch die Zukunftsaussichten in den einzelnen Märkten erscheinen gut. Der Vorstand legt dennoch weiterhin höchste Priorität auf steigende Wettbewerbsfähigkeit. Es gibt daher keinen Grund, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers Zustimmung. Begründung: Die KPMG AG gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und ist geeignet, um als Abschlussprüfer der Linde AG weiterhin tätig zu sein. TOP 6 Beschluss über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007 gemäß Ziffer 3.9 der Satzung und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung. Begründung: Da die Grundlage für den Bedarf des bedingten Kapitals entfallen ist, kann dieses aufgehoben werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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