Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.02.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,18 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 38%. Die SdK fordert in der Regel eine Ausschüttungsquote in Höhe von mindestens 40%. Da das Unternehmen die Dividende je Aktien gegenüber dem Vorjahr um erfreuliche 50% gesteigert hat, ist eine leichte Unterschreitung dieser Ausschüttungsquote im Sinne einer kontinuierlichen Dividendenpolitik hinnehmbar.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das Unternehmen ist in jedem der vier Geschäftsbereiche in Bezug auf den Marktanteil unter den TOP2 Unternehmen weltweit. Die Gewinne konnten in den letzten Jahren  verstetigt und gegenüber dem Vorjahr konnte der Gewinn auch nahezu verdoppelt werden. Durch die Übernahme von International Rectifier sollte das Gewinnwachstum der Gesellschaft in den kommenden Jahren noch einmal gesteigert werden können. Die Aktionäre wurden über Dividenden und Aktienrückkäufe (Wandelanleihe) angemessen am Erfolg beteiligt. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt acht Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft und auch die Personalpolitik im Vorstand in den letzten Jahren sprechen für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.  

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 37w Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die KPMG AG gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und verfügt über die fachliche Expertise um als (Konzern-)Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden.  

 

 

 

TOP 6

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung/Ablehnung

 

Begründung: Die Aufsichtsratskandidaten erscheinen grundsätzlich über die nötige Qualifikation zu verfügen, um die Arbeit des Vorstands zu überwachen und diesem beratend zur Seite stehen zu können. Frau Prof. Dr. Renate Köcher hat jedoch bereits vier vergleichbare Mandate inne, und ist darüber hinaus als Geschäftsführerin des Allensbach Instituts noch beruflich stark eingebunden. Es besteht also starker Zweifel, dass Frau Prof. Köcher die nötige Zeit mitbringen kann, die Funktion als Aufsichtsrat vollumfänglich wahrzunehmen. Daher wird deren Wahl abgelehnt.

 

 

TOP 7
Aufhebung des Bedingten Kapitals 2009/I (§ 4 Abs. 7 der Satzung)

 

Zustimmung.

 

Begründung: Da die Wandelschuldverschreibung, für die für den Fall der Wandlung das bestehende bedingte Kapital vorgesehen war, bereits zur Rückzahlung fällig geworden ist, kann das bedingte Kapital aufgehoben werden.

 

 

 

TOP 8
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010/II (§ 4 Abs. 9 der Satzung)

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht abgerufen und kann nach dem 12.2.2015 nicht mehr abgerufen werden. Daher erscheint eine Aufhebung angebracht.

 

 

TOP 9
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015/I für allgemeine Zwecke und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der vorgesehene Beschlussvorschlag überschreitet die Anzahl der im Wege einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der Altaktionäre auszugebenden Aktien um 10%-Punkte. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse, welche einen Bezugsrechtsauschluss von  über 10% vorsehen, ab. Im vorliegenden Beschlussvorschlag sind 20% vorgesehen. Ferner würden durch Zustimmung zum genehmigten Kapital 2015/1 die gesamten Kapitalvorratsbeschlüsse über die Höchstgrenze der SdK von 25% des bestehenden Grundkapitals hinausgehen. Aufgrund der bisherigen vernünftigen Unternehmensführung, dem behutsamen Umgang mit Kapitalvorratsbeschlüssen und dem durchaus erkennbaren Bedarf an einem umfangreichen Kapitalvorratsbeschluss, könnte die SdK jedoch die Zustimmung erteilen, sofern folgende Voraussetzungen von der Gesellschaft erfüllt werden würden:

 

  • Die Gesellschaft verpflichtet sich, auf der Hauptversammlung nach Ausübung des Vorratsbeschlusses gegen Sacheinlage im selben Umfang über die Sacheinlage, insbesondere über deren Wert/Werthaltigkeit mit den Dokumenten und in dem Umfang und Detaillierung zu berichten, als ob die Hauptversammlung über die konkrete Sacheinlage zu beschließen gehabt hätte.
     

  • Die Gesellschaft ermöglicht im Falle der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht einen Überbezug der Altaktionäre, indem zum Beispiel ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel beantragt wird.

 

Sollte die Gesellschaft sich zu den genannten Maßnahmen verpflichten, würde die SdK dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

 

TOP 10
Änderung von § 15 der Satzung (Hauptversammlung; Leitung und Ablauf)

 

Zustimmung.

 

Begründung: Aus Sicht der SdK ist diese Satzungsänderung unproblematisch, da nichts gegen die Anwendung des  Additionsverfahrens spricht. Auch die vorgesehenen Befugnisse des Versammlungsleiters erscheinen angemessen.  

 

 



TOP 11
Zustimmung zum Abschluss des zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Mantel 27 GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Vorhaltung eine Vorratsgesellschaft mit der ein B&G-Vertrag mit der Holdinggesellschaft besteht erscheint angebracht, um im Falle einer Übernahme ab dem ersten Tag nach dem Closing die Verlustvorträge auf Ebene der Muttergesellschaft steuerlich nutzen zu können.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.