Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.04.2015



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zur Corporate Governance/Unternehmensführung und des Vergütungsberichts sowie zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB), und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresabschluss 2014 der AG trägt die notwendigen Versicherungen der persönlich haftenden Gesellschafterin und des unabhängigen Abschlussprüfers KPMG. Die Angaben im Bericht sind ausführlich und verständlich. Der festgestellte Bilanzgewinn reicht zur Ausschüttung der Dividende.  

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

 Begründung: Die Dividende soll um 7,5% erhöht werden und erreicht damit eine Ausschüttungsquote von 35% des Konzerngewinns. Allerdings liegt der Gewinnausschüttungssatz weiterhin unter der von der SdK für gut entwickelte AG empfohlenen Höhe von 40-50%. Hier kann die Henkel KGaA noch besser werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Geschäftsverlauf 2014 war ordentlich. Die Planziele wurden erreicht. Der Jahresüberschuss stieg im Konzern auf 9,9% vom Umsatz an; das Konzern-Eigenkapital hat sich um 14,6% auf 11,6 Mrd € erhöht und beträgt nun 55,6% der Bilanzsumme.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Er hat als Vertreter der Kommandit-Aktionäre seine beschränkten Befugnisse (im Wesentlichen nur beratende Funktionen, die normalen AR-Funktionen liegen beim Gesellschafterausschuss) wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Gesellschafterausschusses

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat, soweit dies aus dem Geschäftsbericht ersichtlich ist, seine Befugnisse im Hinblick auf die Geschäftsführung sowie auf Aufsicht und Kontrolle wahrgenommen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Ja, mit Vorbehalt. Die Gesellschaft beschäftigt seit vielen Jahren den gleichen Abschlussprüfer. Aus Sicht der SdK wäre es sinnvoll, wenn auch der Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus erneuert wird, so wie dies bei den Aufsichtsräten der Fall ist, bzw. dass wie bei anderen AG Teilaufgaben (bestimmte geographische Gebiete oder größere Tochtergesellschaften) von einem weiteren Prüfer wahrgenommen werden, auch um den Wettbewerb in diesem Bereich zu nutzen. Des Weiteren weist die SdK darauf hin, dass nach ihren Grundsätzen Abschlussprüfer und Steuerberater nicht identisch sein sollten, da in solchen Fällen Interessenkollisionen möglich sein könnten.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der Henkel AG & Co. KGaA (herrschende Gesellschaft) einerseits und der Henkel Vierte Verwaltungsgesellschaft mbH, der Henkel Fünfte Verwaltungsgesellschaft mbH sowie der Schwarzkopf & Henkel Production Europe Geschäftsführungsgesellschaft mbH (beherrschte Gesellschaften) andererseits

 

Zustimmung

 

Begründung: Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind organisatorisch und steuerlich sinnvoll und können zur Kostensenkung im Konzern beitragen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird abgelehnt sofern die Börsenkurse wesentlich über dem Anteilswert der Aktie am Konzerneigenkapital liegt, was bei Henkel KGaA der Fall ist. Bei einem solchen Erwerb erhielten ausscheidende Aktionäre Eigenkapitalanteile zu Lasten der verbleibenden Aktionäre ausbezahlt.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2015) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit und ohne Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien in besonderer Hinsicht auf den Erwerb neuer Firmen in den kommenden 5 Jahren. Das Volumen beträgt 25% des bestehenden VA-Kapitals.  

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

 Begründung: Die Festvergütung des Vorsitzenden soll um 14,3% erhöht werden, die der übrigen Vorstände nur um 7,1%. Das ist eine Ungleichbehandlung, die den Abstand zwischen Normalvorstand und Vorsitzenden unbegründet erhöht. Die variable Jahresvergütung soll sich nicht an den tatsächlichen Werten von ROCE und EPS ausrichten, sondern an den berichtigten Werten, obwohl der Vorstand auch für die notwendigen Wertberichtigungen verantwortlich ist. Das vorgeschlagene System erhöht im Normalfall die Vergütung der Vorstände, obwohl das den Aktionären zustehende Ergebnis wegen der berichtigten Werte dabei oft schlechter ausfällt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.