Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2015



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TOP 1
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zugänglich:

 

den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2014,

den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014,

den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht,

den Bericht des Aufsichtsrats sowie

den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 


TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit 77 % über der von der SdK empfohlenen Range von 40 bis 60 %. Allerdings wäre es aus Sicht der Telekom wohl sehr unklug, die Wünsche ihrer vielen an der Dividendenrendite orientierten Langfristanleger zu ignorieren. Deswegen wird hier ausnahmsweise  zugestimmt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das Geschäftsjahr ist insgesamt als erfolgreich zu bewerten. Die Telekom hat überdies interessante Wachstumsziele ausgegeben.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand mit nachvollziehbarer Schwerpunktsetzung beraten und kontrolliert.

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 37w, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2015.

 

Ablehnung.

 

Begründung: In 2014 betrug der Anteil der anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen an der Gesamtvergütung 40 % und damit mehr als die von der SdK noch gutgeheißenen 25 %. Damit wird - in abstrakter Betrachtung - die Gefahr einer Gefährdung der Unabhängigkeit heraufbeschworen.

 

 

 

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Kandidat ist fachlich und persönlich geeignet. Allerdings überschreitet er die von der SdK für operativ tätige Kandidaten aufgestellte Obergrenze von drei Mandaten (Vorsitze zählen doppelt) eindeutig. Wegen der abstrakten Befürchtung, ein derart vielbeaufsichtigender Aufsichtsrat habe womöglich nicht ausreichend Zeit für das einzelne Mandat, lehnt die SdK diesen Punkt ab.

 

 

 

TOP 7
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Begründung ist die gleiche wie zu Punkt 6.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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