Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Hauptversversammlung stimmt über die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 2,92 je Vorzugsaktie bzw. von EUR 2,90 je Stammaktie ab. Gesamthaft ergibt sich daraus eine Ausschüttung von EUR 1.904.224.588,04.

Dies entspricht einer Ausschüttungsquote (Ausschüttung / Jahresüberschuss) von rund 33 % des Konzernüberschusses. Die Abweichung von der SdK-Empfehlung (Ausschüttungsquote: 40 – 60 %) wird aufgrund der weiterhin hohen Investitionen in Sachanlagen sowie in Forschung und Entwicklung akzeptiert. Des Weiteren wurde von der BMW AG eine langfristige Ausschüttungsquote zwischen 35% und 40% kommuniziert. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird deswegen TOP 2 zustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Messlatte für die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist bestimmt durch die Gesetzes- und Satzungskonformität der Geschäftsführung durch Vorstand und Aufsichtsrat und durch eine gute wirtschaftliche Leistung sowie eine gute „Corporate Governance“. Der achtköpfige Vorstand der BMW AG hat im vergangenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet, was die Kennzahlen zeigen. So konnte bei den Auslieferungen erstmals die 2 Mio.-Marke mit 2.118.000 ausgelieferten Fahrzeugen übertroffen werden. Der Umsatz stieg somit um rund 6 % auf EUR 80,4 Mrd. und das bei einer leichten Erhöhung der EBIT-Marge um 0,2 % auf 9,6 %.

 

Der Geschäftsbericht lässt auf eine compliance-konforme Geschäftsführung durch den Vorstand schließen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im vergangenen Geschäftsjahr in vollem Umfang nachgekommen sind. Fünf Aufsichtsratssitzungen und der erläuterte Inhalt dieser im Bericht des Aufsichtsrats zeigen, dass der Aufsichtsrat seiner Funktion umfangreich nachgekommen ist. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht somit keine Gründe die gegen eine Entlastung sprechen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die KPMG AG WPG prüft die BMW AG bereits weit über 15 Jahre. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfiehlt eine externe Rotation des Wirtschaftsprüfers nach spätestens 10 Jahren Prüfungszeit, da ansonsten die Gefahr von Unabhängigkeitsproblemen zwischen Prüfungsgesellschaft und zu prüfender Gesellschaft besteht.

Des Weitern ist die Unabhängigkeit der KPMG AG WPG durch einen zu hohen Anteil an Beratungsleistungen gefährdet. Das Honorar für sonstige Leistungen sollte nach Empfehlung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger 25 % des Gesamthonorars nicht überschreiten. Bei der BMW AG macht diese Position jedoch 35% der Prüfungskosten aus. Positiv anzumerken ist allerdings die Verbesserung dieser Quote zum Vorjahr. So betrug der Anteil der Beratungshonorare an den Gesamthonoraren im Geschäftsjahr 2013 noch über 50 %.

Nichtsdestotrotz sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger aufgrund der langen Prüfdauer die Unabhängigkeit der Prüfungstätigkeit als gefährdet an und wird deswegen der Wiederwahl der KPMG AG WPG nicht zustimmen.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung 6.1 und 6.1 / Ablehnung 6.3

 

Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl von Herrn Prof. Dr. Henning Kagermann und Frau Simone Menne. Beide Kandidaten können die nötige zeitliche Kapazität in Hinsicht auf bereits gehaltene Aufsichtsratsmandate und weitere Tätigkeiten aufbringen. Zudem werden beide Kandidaten als fachlich geeignet und unabhängig eingeschätzt. Somit wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger der Wahl von Herrn Prof. Dr. Kagermann und Frau Menne zustimmen.

 

Hinsichtlich der Wahl von Herrn Dr. Norbert Reithofer sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger die Einhaltung einer Interimsphase bzw. „Cooling-Off“-Periode verletzt.

Hintergrund hierfür ist, dass die „Cooling-Off“-Periode den Zeitraum erfassen sollte bis die Ansprüche der Gesellschafter gegenüber dem ehemaligen Vorstand – in diese Fall Herrn Dr. Norbert Reithofer –  verjährt sind.

Sollte die Gesellschaft der Auffassung sein, die besondere Kompetenz des ehemaligen Vorstandsmitgliedes bereits vor Ablauf der Verjährungsfristen zu benötigen, fordert die Schutzgemeinschaft gem. § 100 Abs. 2 Ziff. 4 eine Cooling-Off-Periode von mind. 2 Jahren.

Bis zum verstreichen dieses Zeitraum würde zudem die Möglichkeit bestehen auf die Kompetenzen von Herrn Dr. Reithofer als externer Berater zurückzugreifen.

Da die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger die Einhaltung einer „Cooling-Off“-Periode gemäß einer „Good Corporate Governance“ nicht erfüllt sieht, wird sie der Wahl von Herrn Dr. Reithofer nicht zustimmen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen in § 10 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei TOP 7 handelt es sich um eine formelle Anpassung der Satzung. Diese betrifft die Streichung der Vorgabe, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds, die Neubesetzung dieses Mandats für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds erfolgt. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger befürwortet diese Änderung und wird TOP 7 zustimmen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.