Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, unverändert eine Dividende von € 1,50 je Stückaktie auszuschütten, obwohl der Gewinn deutlich rückläufig ist. Bezogen auf den Konzerngewinn (ohne Wertminderung der Firmenwerte) stellt dies eine Ausschüttungsquote von 53,9% dar. Der Dividendenvorschlag findet unsere Zustimmung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die in Anbetracht der schon schwierigen Ausgangslage (Ukraine-Krise, Golfschwäche in USA, absehbare negative Währungseffekte) teilweise sehr ambitionierten Ziele konnten nicht erreicht werden. Im August 2014 mussten die Jahresziele und Mittelfristziele kassiert und deutlich reduziert werden. Wenn auch dem Vorstand vorgehalten werden kann, zu lange gezögert zu haben, insbesondere auf die Probleme der Golf-Tochter in den USA zu reagieren, so halten wir eine Entlastung des Vorstandes dennoch für gerechtfertigt, da der Vorstand seine Versäumnisse erkannt, darauf reagiert und umfangreiche Restrukturierungen und Personalmaßnahmen veranlasst hat. Für die schwierige Entwicklung im wichtigen Russland-Markt und die negativen Währungseffekte ist der Vorstand nicht verantwortlich zu machen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassen erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das im Bericht 2015 vorgestellte Vorstandvergütungssystem erfüllt die wesentlichen Anforderungen der SdK.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die bisher nicht ausgenutzte Ermächtigung, das Grundkapital um bis zu 25 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen, soll erneuert werden. Die SdK, die Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen grundsätzlich kritisch gegenüber steht,  trägt jedoch allenfalls Kapitalvorratsbeschlüsse gegen Sacheinlagen bis 10% des Grundkapitals mit. Allerdings sollten alle Vorratsbeschlüsse in der Summe betrachtet nicht mehr als 25% des Grundkapitals von 209 Mio. € betragen. Dies Grenze wird jedoch deutlich überschritten, wenn die bereits bestehende Ermächtigung gegen Bareinlagen (50 Mio. €) und die neue Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (25 Mio. €) addiert werden.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

Unterstellt wird, dass der letzte Wechsel der Prüfungsgesellschaft innerhalb von 10 Jahren erfolgt ist. Eine entsprechende Nachfrage wird die SdK in der HV stellen.

Dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen und Bestätigungs-oder Bewertungsleistungen von insg.2 Mio. € stehen Leistungen für Steuerberatung und sonstige Leistungen des Abschlussprüfers von € 0,2 Mio. € gegenüber. Der Grund für die erstmals ausgewiesenen Bestätigungs-oder Bewertungsleistungen in Höhe von 1 Mio. € wird auf der HV hinterfragt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.