Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Die vorgeschlagene Dividende liegt – wenn auch im unteren Bereich – innerhalb der als angemessen erachteten Bandbreite.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Aufgrund von Umsatzsteigerungen konnte der Jahresüberschuss trotz erhöhten Steueraufwand nach Verbrauch bestehender Verlustvorträge stabil gehalten werden. Aktienkurs hat sind in 2014 mit ca. 25 % erfreulich entwickelt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Der Aufsichtsrat berichtet eingehend und detailliert über seine Tätigkeit. Seine Schwerpunktsetzung erscheint schlüssig. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015

 

Ablehnung

 

Angesichts zu opulenter Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung ab. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien

 

Zustimmung

 

Der Beschlussvorschlag dient der Ersetzung der inhaltsgleichen, nun auslaufenden Ermächtigung. Die gute Eigenkapitalausstattung lässt einen solchen Rückkauf zu. Der Erwerb soll der Einziehung oder dem Einsatz als Akquisitionswährung dienen. Wenngleich die SdK die mit einer Verwendung als Akquisitionswährung verbundenen Bewertungsrisiken kritisch sieht, ist durch die Auskehrung einer auskömmlichen Dividende gegen einen zusätzlichen Aktienrückkauf nichts einzuwenden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.