Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bilanzgewinn von € 15 Mio. muss vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Da der Bilanzgewinn den nach § 56a Abs.4 VAG benötigten Sicherungsbedarf nicht überschreitet, darf aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen (Ausschüttungssperre).

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand reagiert zielgerichtet und konsequent auf die großen Herausforderungen, die niedrige Zinsen und immer mehr regulatorische Anforderungen und Gesetze mit sich bringen.

Am 10.12.14 hatte jedoch der Vorstand bekannt gegeben, die Aktie der Württembergischen Lebensversicherung AG vom geregelten Markt zu nehmen (Delisting). Auch wenn aus Sicht des Hauptaktionärs Wüstenrot + Württembergische AG ein Delisting der Lebensversicherungsgesellschaft sinnvoll und auch nachvollziehbar ist, so stellt aus Sicht von uns Kleinaktionären die freie Handelbarkeit einer Aktie im geregelten Markt einen Vermögenswert dar, der uns Aktionären nun weitgehend entschädigungslos entzogen wurde. Daran ändert auch das freiwillige öffentliche Kaufangebot des Großaktionärs W+W AG an die Kleinaktionäre mit einer Prämie von € 0,78 auf den Aktienschlusskurs vom 09.12.14 nichts. Das vom Vorstand ohne Zustimmung von uns Aktionären beschlossene Delisting lehnen wir ab. Allein aus diesem Grund können wir einer Entlastung nicht zustimmen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Da der Aufsichtsrat dem Rückzug der Aktie vom geregelten Markt (Delisting) zugestimmt hat, können wir auch  einer Entlastung des Aufsichtsrats nicht zustimmen.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der bisherigen AR-Mitglieder und der Neuwahl von Frau Dr.Gatzert sprechen würde.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag und zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der WürttLeben Alternative Investments GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung:  Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Zustimmung zum Beherrschungsvertrag + Gewinnabführungsvertrag sprechen würde. Diese sind aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die Satzungsänderung dient nur der Klarstellung. Der Zustimmung steht nichts entgegen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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