Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.08.2015



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, der Lageberichte für die Daldrup& Söhne AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis des Jahres 2014 ist deutlich schlechter als erwartet. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens muss deshalb auf der HV hinterfragt werden. Ebenso müssen auf der HV die genauen Umstände und Auslöser der Wertberichtigungen und Abschreibungen hinterfragt werden und warum diese nicht bereits früher erkannt wurden. Nach derzeitiger Umsatzprognose ist für das laufende Jahr mit einem weiteren Rückgang der Erlöse zu rechnen. Um die Kapitalsituation jedoch nicht weiter zu belasten, sollte aus Sicht der SdK aus Sicherheitsaspekten deshalb dem Vortrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung zugestimmt werden.

  

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand ist für das abgelaufene Geschäftsjahr insgesamt Entlastung zu erteilen. Allerdings sind die hohen Wertberichtigungen und Abschreibungen dem Vorstand anzulasten, da zumindest  ein Teil dieser dem Vorstand bereits früher bekannt hätte sein müssen. Durch neue gesetzliche Regularien (u.a. EEG-Novelle) war das wirtschaftliche Umfeld der Daldrup AG durchaus durch Unsicherheiten geprägt. Hier wird durch die SdK auf der HV vom Vorstand ein zukunftsgerichtetes Konzept zur Stabilisierung der Erträge und Weiterentwicklung der Gesellschaft verlangt. Sollte dies vom Vorstand auf der HV nicht vorgelegt werden können, so behält sich die SdK vor, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.   

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kam seiner Kontrollfunktion im Großen und Ganzen nach. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates waren bei den Sitzungen anwesend. Der Aufsichtsrat sollte somit zu jeder Zeit von der Unternehmensentwicklung gewusst haben. Die strategische Beratungsleistung des Aufsichtsrates muss jedoch nochmals hinterfragt und überprüft werden. Sollte das vom Vorstand erläuterte zukunftsgerichtete Konzept nicht überzeugend sein, so muss sich dies der Aufsichtsrat auch durchaus selbst anlasten. Zusätzlich wäre eine jährliche Aufsichtsratssitzung mit den persönlich anwesenden Personen wünschenswert, um dadurch einen besseren Austausch zu ermöglichen.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Prüfgesellschaft Warth& Klein Grant Thornton AG prüft den Jahresabschluss bereits seit mehr als 10 Jahren. Die SdK ist der Meinung, dass dies zu einer nicht gewollten Gewöhnung führt und somit die uneingeschränkte Unabhängigkeit zwischen prüfender Gesellschaft und Prüferin nicht mehr gewährleistet werden kann. Deshalb fordert die SdK einen Wechsel der Prüfgesellschaft mindestens alle 10 Jahre.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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