Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Dividende von 0,90€ pro Aktie vor. Diese teilt sich auf in eine reguläre Dividende i.H.v. 0,40€ pro Aktie und einer Sockeldividende i.H.v. 0,50€, die bei stabiler Gewinnsituation innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgezahlt wird. Bei einem Gewinn pro Aktie von 0,76€ haben wir eine Ausschüttungsquote von ca. 53% ohne die Sockeldividende, welche im Zielkorridor der SdK liegt. In Anbetracht dessen, dass die Cenit AG auf ein insgesamt sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken kann sowie aufgrund der gesamten wirtschaftlichen Situation ist die zusätzliche Sockeldividende zu rechtfertigen und zu begrüßen.

 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Das vergangene Geschäftsjahr war sehr erfolgreich für die Cenit AG. So konnte z.B. das EBIT um ca. 12% im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden und das Ergebnis je Aktie um ca. 8,5%. Ebenso ist das Unternehmen auch für die Zukunft gut aufgestellt. Diese erfolgreichen Zahlen sind u.a. auf die gute Arbeit des Vorstandes zurückzuführen. Die Vorstandsmitglieder sind daher zu entlasten.

 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR wurde regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Unternehmens unterrichtet und war in allen wichtigen Entscheidungen mit eingebunden. Insgesamt wurden 5 Sitzungen des AR, sowie 2 Telefonkonferenzen abgehalten. An allen Sitzungen und Telefonkonferenzen haben sämtliche Mitglieder des AR teilgenommen.

 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Cenit AG hat 2010 gewechselt und das Honorar der sonstigen Leistungen liegt bei ca. 2,5% des gesamten Honorars des Wirtschaftsprüfers. Beides lässt auf eine gewährleistete Unabhängigkeit und die nötige Distanz schließen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.