Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.03.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2014 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2014 (IFRS) und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Zahlung einer Dividende von 0,39 € je Aktie vor. Dies entspricht bei einem Konzernjahresüberschuss je Aktie in Höhe von 2,97 € einer Ausschüttungsquote von ca. 13%. Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Selbst wenn konstatiert wird, dass sich das Unternehmen noch in der Wachstumsphase befindet, wäre eine höhere Gewinnbeteiligung der Aktionäre im vorliegenden Fall angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der erneuten Umsatz- und Ergebnissteigerung besteht kein Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer ist bereits seit einer Reihe von Jahren für das Unternehmen tätig und die Gebühren für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung, die an die Prüfer bezahlt werden, rechtfertigen einen Wechsel.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die gegen die fachliche und persönliche Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten sprechen würden. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Eine pauschale Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ohne konkrete Verwendungsabsicht wird abgelehnt. Darüber hinaus bevorzugt die SdK eine höhere  Dividendenausschüttung gegenüber dem Instrument des Aktienrückkaufs. Hier gilt die Argumentation von TOP 2 entsprechend.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie Änderung von § 4 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung:  Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals und damit den gesetzlich maximal zulässigen Handlungsspielraum vor. Ebenso ist eine Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss enthalten. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie von Optionsschuldverschreibungen, Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals II sowie Änderung von § 4 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Prinzipiell kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten des Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken.  Das vorgesehene Volumen von 50% des Grundkapitals geht jedoch über die im Zusammenhang mit  TOP 8 erläuterten Grenzwerte hinaus, welche die SdK für entsprechende Beschlussvorlagen akzeptiert.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt im angemessenen Rahmen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.