Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Baader Bank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines negativen Konzernjahresergebnisses soll eine Dividende in Höhe von 0,01 Euro je Aktie ausgeschüttet werden. Dies ist aufgrund der soliden bilanziellen Situation der Gesellschaft und der Zukunftsaussichten angemessen. 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar konnten die Prognosen aufgrund eines Einbruchs bei den Umsätzen mit der Vermittlung von Rentenpapieren nicht erfüllt werden, insgesamt jedoch erscheint der eingeschlagene Weg der Baader Bank weiterhin richtig zu sein. Im Investmentbanking Bereich konnten zahlreiche Mandate gewonnen werden, und auch die schweizerische Tochtergesellschaft Helvea hat sich zufriedenstellend entwickelt. Die Baader Bank entwickelt sich somit zum Ansprechpartner Nr. eins für deutsche, österreichische und schweizerische mittelständische kapitalmarktorientierte Gesellschaften.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen stand der Aufsichtsrat dem Vorstand beratend zur Seite und hat die Geschäftsführung des Vorstands überwacht. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.

  

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell erscheint PwC als eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geeignet, die Abschlussprüfung der Baader Bank durchzuführen. Im Vorjahr hat PwC jedoch neben dem Honorar für die Abschlussprüfung Honorare für Tätigkeiten außerhalb der Abschlussprüfung in Höhe von 199 TEuro erhalten. Dies stellt aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit von PwC in Frage. Somit kann der erneuten Wahl nicht zugestimmt werden. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.