Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2015



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Feststellung des Abschlusses gibt es keine Bedenken. Dieser verfügt zudem über ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Auskehrung von 1,50 € je Stamm- und Vorzugsaktie vor, was bei einem Ergebnis je Aktie von 1,93 € die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erfüllt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet nach wie vor unter schwierigen Umfeldbedingungen gute Arbeit. Bei Umschlägen auf Rekordniveau sind die Umsätze gestiegen und auch das Ergebnis je Aktie kann sich unter Berücksichtigung der positiven wie negativen Einmaleffekte im Vorjahr (Medgate, OCEANGATE und ACOS) sowie des negativen Sondereffekts 2014 (Medcenter Container Terminal Gioia Tauro) sehen lassen. Ferner ist die Bilanzsituation auch nach Wegfall der Quotenkonsolidierung EUROGATE unverändert konservativ, der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie der Free Cashflow sind positiv. Der Konzern betreibt weiterhin ein straffes Kostenmanagement und strategisch konnte das Nichtzustandekommen von P3 durch die neue 2M-Allianz zumindest teilkompensiert werden. Der für die Aktionäre wichtige TSR hat sich, gestützt durch eine schon fast zu hohe, aber nichtsdestotrotz vertretbare Dividende und vor allem eine solide Kursentwicklung, positiv entwickelt. Auch angesichts steigender und potenziell steigender Terminalkapazitäten beim Wettbewerb sowie möglicher Abnahme des Wettbewerbs auf der Kundenseite durch Bildung großer Reedereiallianzen überzeugt nach wie vor die gute strategische Aufstellung des Konzerns mit seinen diversen Terminalbeteiligungen und Partnern sowie seinem Hinterlandverkehr.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion verantwortlich ausgeübt. Der Wahlvorschlag Eckelmann für die Wahlen zum Aufsichtsrat stellt darüber hinaus einen wichtigen Baustein für eine kontinuierliche Unternehmensentwicklung dar.

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat – Wahl von drei Mitgliedern

 

Einzelwahl

 

Begründung: Neben der Wiederwahl der langjährigen Aufsichtsratsmitgliedern Döhle und Müller sieht der Beschlussvorschlag die Wahl von Frau Eckelmann anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Rickmers vor. Die SdK begrüßt sowohl die Sicherstellung der personellen Kontinuität im Aufsichtsrat durch die Wiederwahl beider Herren als auch den Einzug der nächsten Generation der Familie Eckelmann in den Aufsichtsrat. Während die Wahl der Aufsichtsratskandidaten Eckelmann und Müller von der SdK unterstützt wird, ist Herr Döhle aufgrund seiner vielen bereits wahrgenommenen Mandate für die SdK nicht wählbar.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 und vorsorglich für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH ist sicherlich geeignet KGaA und Konzern zu prüfen. Angesichts der fortgesetzt zu hohen Honorare aus abschlussfernen Beratungstätigkeiten sieht die SdK allerdings die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung als nicht im ausreichenden Maße gewährleistet an. Hier sollte eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung Beachtung finden, um so das Vertrauen in das erteilte Testat zu stärken.

 

 

TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb, Veräußerung und Einzug eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts einer mehr als auskömmlichen Dividendenauskehrung bestehen seitens der SdK keine Einwände gegen den Beschlussvorschlag.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 sowie in § 314, Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 verlangten Angaben (Befreiung von der Verpflichtung der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Für die SdK ist die individualisierte Angabe der Vorstandsbezüge bei börsennotierten Gesellschaften Bestandteil guter Corporate Governance.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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