Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.


Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Bezug auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 38,5%. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Dividende um 25% gesteigert. In Hinblick auf die von der SdK geforderte Dividendenkontinuität erscheint die Höhe der Dividende angemessen. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Umsatz und alle relevanten Ergebniskennziffern konnten gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die bilanzielle Situation der Gesellschaft ist excellent und auch die strategische und operative Aufstellung erscheinen sehr gut zu sein. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt acht Sitzungen  hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es sind keine Hinweise erkennbar, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung.

 

Begründung: Ernst & Young hat im Geschäftsjahr 2014 neben den Honoraren für die Abschlussprüfung auch 436.000 Euro für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erhalten. Dies gefährdet aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit von Ernst & Young als Abschlussprüfer. Somit kann einer Wiederwahl zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 nicht zugestimmt werden.  

 

 

TOP 6
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Alle vier Kandidaten verfügen über ein breites Wissen in unterschiedlichen Bereichen und erscheinen die nötigen Qualifikationen zu besitzen, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. Es spricht nichts gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten.  

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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