Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014,des Lageberichts für die CompuGroup Medical AG, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt eine Dividende von 0,35€ pro Aktie vor. Bei einem Ergebnis je Aktie von 0,53€ entspricht dies einer Ausschüttungsquote von ca. 66% und liegt damit über dem geforderten Zielkorridor der SdK.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Das vergangene Geschäftsjahr war sehr erfolgreich für die CompuGroup Medical AG. Alle relevanten Unternehmenskennzahlen konnten gesteigert werden. Ebenso wurden einige Akquisitionen getätigt und der Fokus auf die interne Verschlankung von Prozessen gelegt, sodass das Unternehmen auch für die Zukunft optimal aufgestellt ist.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist grundsätzlich sehr ausführlich und es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der AR seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Er war in alle Entscheidungen von Bedeutung mit eingebunden und wurde vom Vorstand regelmäßig informiert. Allerdings lässt sich die Anwesenheit der einzelnen Mitglieder in den jeweiligen AR Sitzungen dem Geschäftsbericht nicht entnehmen. Der Sprecher wird dies auf der HV erfragen und behält sich vor bei zu geringer Anwesenheit die entsprechenden Mitglieder der AR nicht zu entlasten. Ist die Anwesenheit ordnungsgemäß wird der AR wie vorgesehen entlastet.

 

 

TOP 5
Wahl des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2015 und für prüferische Durchsicht im Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC prüft bereits seit 2005 für die CGM. Die SdK fordert im Sinne der Unabhängigkeit einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens 10 Jahren, was dieses Jahr erreicht ist. Ebenso entsprechen die Beratungsleistungen gut 30% des Prüfungshonorars, was nach Ansicht der SdK zu hoch ist, um eine vollständige Unabhängigkeit zu gewährleisten.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Renè Obermann scheint als Partner einer Private Equity Gesellschaft über ausreichend fachliche Kompetenz zu verfügen und erweitert somit das Wissensspektrum und den Fachbereich der Zusammensetzung des AR. Allerdings überschreitet Herr Obermann mit bereits drei  Aufsichtsratsmandaten und im Falle seiner Wahl dann vier Mandaten die Obergrenze der nach Auffassung der SdK noch verantwortungsvoll wahrnehmbaren Aufsichtsratsmandate.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung, einschließlich der Einziehung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) unter Beendigung der bestehenden Ermächtigung

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der aus Sicht der SdK auskömmlichen Dividendenauskehrung stünde dem zusätzlichen Aktienrückkauf eigentlich nichts im Wege. Nichtsdestotrotz muss der Beschlussvorschlag aufgrund der vorgesehenen möglichen Verwendung zurückgekaufter Aktien zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen gegen quasi Sacheinlage abgelehnt werden. Diesbezüglich verfügt die Gesellschaft gemäß Satzung nämlich bereits über ein in diesem Kontext bedeutsames Genehmigtes Kapital. Ferner besteht auch noch ein Bedingtes Kapital.

 

 

TOP 8
Formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) und Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Umwandlung ist notwendig, um sich an die Anforderungen des internationalen Umfeldes anzupassen. Da die CGM durch verschiedene Akquisitionen und Erweiterungen des Geschäftsfeldes immer internationaler wird, ist dies eine notwendige Konsequenz und logischer Schritt, bei dem die Aktionäre nicht benachteiligt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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