Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Gruppenabschlusses, des Lageberichts sowie Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2014 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie der in Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion relevanten AG betrug im Berichtsjahr 0,44 € je Aktie, wovon ein im Langfristvergleich und zur Sicherstellung der Dividendenkontinuität ebenfalls hoher Betrag von 0,40 € pro Anteilsschein ausgeschüttet wird. Dieses erfüllt die Forderungen der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines nach wie vor belastenden wirtschaftlichen Umfelds und bei Wegfall von negativen Sonderfaktoren hat der Vorstand ein zufriedenstellendes, vor allem von den Aktivitäten im Containerbereich getragenes Ergebnis vorgelegt. Der Umsatz konnte in allen Geschäftssegmenten gesteigert werden, die Nettoverschuldung im Konzern gesenkt. Das Ebit lag knapp unter dem um den „Ukraine-Effekt“ bereinigten Wert des Vorjahres. Die Umsatz- und Ergebnisprognose wurde damit in etwa erreicht. Die für den Streubesitz wichtige Dividendenkontinuität wird mit o. g. Beschlussvorschlag gewahrt und auch der TSR insgesamt hat sich für die Aktionäre weiter erfreulich entwickelt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit auf Basis des Aufsichtsratsberichts erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion verantwortlich wahrgenommen. Zu kritisieren bleibt nach wie vor, neben der Vergütungsstrukturkritik unter TOP 6, dass der paritätisch besetzte Personalausschuss immer noch als Nominierungsausschuss über die Aufsichtsratskandidaten der Kapitalseite befindet. Nach Auffassung der SdK geböte die gute Corporate Governance hier eine Strukturänderung, so dass der Nominierungsausschuss künftig lediglich Vertreter der Kapitalseite umfasst.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Gruppenabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der Ernst & Young GmbH zum Abschlussprüfer und Gruppenabschlussprüfer bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 6
 Beschlussfassung über die variable Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt variable Aufsichtsratsvergütungen seit Jahren aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab, da diese den Interessengleichlauf zwischen Kontrolleur und Vorstand befördern. Diese Erkenntnis hat sich zwischenzeitlich sogar im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergeschlagen, der variable Aufsichtsratsbezüge nur noch in ganz engen Grenzen vorsieht. Die Fixvergütung des Überwachungsgremiums Aufsichtsrat sollte nach Auffassung der SdK und des aktuellen DCGK der Regelfall sein.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.