Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.11.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2013/14 – wie operativ betrachtet auch schon in den letzten Jahren – einen deutlichen Verlust eingefahren. Zwar verfügt sie über eine hohe Eigenkapitalquote von ca. 92% , doch resultiert das im Wesentlichen aus der früheren Veräußerung der TPK-Anteile. Eine weitere Ausschüttung aus diesen Mitteln – nach den a.o. hohen Dividenden in den beiden Vorjahren - war nicht vorgesehen und sollte auch nicht erfolgen, um der sehr stark geschrumpften Gesellschaft die Möglichkeit zu belassen, sich durch Akquisitionen auf eine ausreichende Umsatzgröße zu entwickeln.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2013/14 war ein weiteres Jahr der großen Umwälzungen, u.a. aufgrund der vorherigen Änderungen im Kreis der Großaktionäre. Außerdem wurde wieder einmal der Vorstand durch (2) neue Mitglieder ersetzt. Weiterhin mussten Altlasten aus der Vergangenheit aufgearbeitet und die Balda-Gruppe aufgrund der Integration der beiden neuen Töchterunternehmen in den USA neu strukturiert werden. Dabei ist es dem neuen Vorstand noch nicht gelungen, den Umsatz auf eine ausreichende Größenordnung zu erhöhen. Im Hinblick auf die gravierenden Umwälzungen stimmen wir der vorgeschlagenen Entlastung der beiden neuen Vorstandsmitglieder jedoch zu. Ebenso der vorgeschlagenen Nichtentlastung der beiden vorherigen Vorstandsmitglieder, da noch Untersuchungen und gerichtliche Verfahren zu ihrer Tätigkeit laufen. Der Ausgang dieser Verfahren bleibt abzuwarten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 sowie der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz einiger Bedenken schließen wir uns den differenzierten Entlastungs- und Nichtentlastungsvorschlägen für die beiden letzten Geschäftsjahre an. Soweit es um Nichtentlastungen geht, geschieht dies im Hinblick auf noch laufende Untersuchungen, in die wir außenstehende Aktionäre nur einen begrenzten Einblick haben. Hierbei setzen wir voraus, dass der amtierende Vorstand diese Untersuchungen vorurteilsfrei und sachlich korrekt durchführt bzw. durchführen lässt und in der nächsten Hauptversammlung die Ergebnisse der Untersuchungen nachvollziehbar vortragen wird.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte&Touche bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig durchgeführt worden. Allerdings muss sichergestellt werden, dass sonstige Leistungen wie u.a. Steuerberatung nicht mehr von Deloitte&Touche durchgeführt werden, da sonst erneut die Gefahr besteht, dass das Honorar für die eigentliche Abschlussprüfung nur in der Größenordnung von ca. 50% des Gesamthonorars liegt. Hierin liegt ein nicht dauerhaft hinnehmbarer potentieller Gefährdungspunkt für die Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung hinsichtlich des Rechts des Versammlungsleiters zur Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre auf der Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Konkretisierung der Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre trägt den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung. Mit diesen Einschränkungen kann die SdK gut leben.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 

 

 

 



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