Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.11.2014



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TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2014, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013/2014 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014; Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2014.

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Hinweise darauf, dass die tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der BVB KGaA oder des Konzerns falsch, unklar oder verschleiernd in den Geschäftsberichten der BVB KGaA oder des Konzernes dargestellt wurden. Vielmehr erscheint es so, als würden die Verhältnisse ordnungsgemäß dargestellt werden.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende entspricht mit 10 ct je Aktie den Vorgaben der SdK. Bei einem Gewinn von 17 ct je Aktie in der BVB KGaA bzw. von 19 ct je Aktie im Konzern liegt die Dividende bei über 50 % des erwirtschafteten Gewinn je Aktie.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Geschäftsführung hat es geschafft, ein operativ positives Ergebnis zu erwirtschaften. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung es geschafft durch zwei Kapitalerhöhungen die Aktionärsstruktur zu verbessern, weil man nunmehr 3 Ankeraktionäre gefunden hat. Zudem hat man mit den Mitteln der Kapitalerhöhung den Schuldenabbau maßgeblich vorangetrieben, sodass die BVB KGaA mittlerweile wirtschaftlich sehr gut aufgestellt ist.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt und beraten, sodass die Geschäftsführung das gute operative Ergebnis und die positive Weichenstellung für die Zukunft der BVB KGaA stellen konnte.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die sonstigen Honorare an den Abschlussprüfer liegen nur bei etwa 30 % der Gesamthonorare. Demnach ist das sonstige Honorar zu hoch, um eine Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten.

 

TOP 6
Beschlussfassungen über Zustimmungen zu Gewinnabführungsverträgen der Gesellschaft mit der BVB Event & Catering GmbH und der Sports & Bytes GmbH.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verträge machen schon deswegen Sinn, weil die Gesellschaften im Konzern zu konsolidieren sind. Damit werden Gewinne dieser Gesellschaften zukünftig nicht nur auf der Ebene des Konzerns ausgewiesen, sondern schon auf der Ebene der KGaA.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und Informationen).

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderung ist aufgrund der Änderung des § 25 AktG notwendig geworden, weil hierdurch eine Anpassung an § 25 AktG durchgeführt wird.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 (Geschäftsführervergütung).

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um notwendige Aufwendungen für die Geschäftsführung. Denn der Beirat GmbH ist satzungsmäßig vorgesehen.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf neun Mitglieder in Ziffer 1 von § 8 (Aufsichtsrat, Amtsdauer).

 

Ablehnung

 

Begründung: Es wird nicht gesehen, dass die Erweiterung des Aufsichtsrates der Komplexität des Geschäftsbetriebes Rechnung trägt. Denn schließlich wird der Komplexität des Geschäftsbetriebes nicht durch die Anzahl der Aufsichtsräte, sondern durch deren Qualifikation und Qualitäten Rechnung getragen.

 

 

TOP 10
 

Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung in § 8 (Aufsichtsrat, Amtsdauer), § 10 (Verfahren), § 11 (Beschlüsse des Aufsichtsrats) und § 13 (Vergütung).

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und ermöglichen eine kontinuierliche Arbeit des Aufsichtsrates. Die Vergütung ist für die zuvor angesprochene Komplexität des Geschäftsbetriebes und der damit verbundenen Haftung der Organmitglieder eher als zu niedrig anzusehen.

 

 

TOP 11
Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates und Ergänzungswahlen von drei Mitgliedern des Aufsichtsrates.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es bestehen in erster Linien keine Bedenken gegen die Personen, als vielmehr gegen die Erweiterung des Aufsichtsrates als solche. Siehe TOP 9! Zudem sind die Herren Leitermann und Dr. Müller angesichts der Vielzahl der von diesen bereits wahrgenommenen Mandate für die SdK auch im Rahmen der neben der Erweiterung notwendigen Nachwahl nicht wählbar.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2010), Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2014) und entsprechende Änderung von § 5 Ziffer 3 der Satzung.

 

Ablehnung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 25% des aktuellen Grundkapitals gegen Bar- und Sacheinlagen geschaffen werden. Dieses ist von der Gesamthöhe her und gegen Bareinlage mit Bezugsrecht akzeptabel. Erst recht vor dem Hintergrund des maßvollen Umgangs mit dem Instrument „Kapitalerhöhung“ in der jüngeren Vergangenheit. Nichtsdestotrotz ist der Beschlussvorschlag mit Blick auf die gleichfalls enthaltene Möglichkeit der Sacheinlage abzulehnen. Hier akzeptiert die SdK lediglich eine Obergrenze von 10% des aktuellen Grundkapitals für Arrondierungsvorgänge. Größere Sacheinlagen sollten anlassbezogen über die Tagesordnung einer Hauptversammlung abgewickelt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 



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