Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.11.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der bereinigte Gewinn pro Aktie stieg um knapp 5% und die Dividende wurde um 13% angehoben. Damit steigt die Ausschüttungsquote auf 26%. Die Netto-Verschuldung wurde weiter von € 85 Mio. auf € 68 Mio. abgebaut und die EK-Quote wurde von 46% auf 51% erhöht. Im laufenden Jahr wird die Nettoverschuldung wahrscheinlich weiter gesenkt werden, so dass Sekt Wachenheim (SSW) dann auch gut für einen verschärften Wettbewerb und mögliche Marktturbulenzen (Währung, Absatz, Preise) gerüstet ist. Für dieses Jahr ist die Ausschüttungsquote noch akzeptabel, doch danach sollte sie stetig und deutlicher steigen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014.

 

Zustimmung

 

Begründung: 2013/14 war ein schwieriges Jahr: steigende Rohstoffpreise, ein Preiskampf in Deutschland und zunehmende globale Unsicherheiten. In diesem Umfeld konnte SSW den Gewinn leicht steigern, die Verschuldung abbauen und trotzdem noch stark in ihre Marken (z.B. Alkoholfrei) investieren. Strategisch ist das Unternehmen gut positioniert, so dass dem Vorstand eine gute Arbeit attestiert werden kann.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014.

 

Zustimmung

 

Begründung: SSW kam gut durch ein schwieriges Jahr. Strategisch ist das Unternehmen gut aufgestellt und die Risiken scheinen gut ausbalanciert zu sein. Der AR schein seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die gesamten Kosten des Abschlussprüfers sind zwar von € 220 Tsd. auf € 233 Tsd. angestiegen, bewegen sich aber noch auf einem akzeptablen Level. Die sonstigen Leistungen belaufen sich auf 25% der Prüfungskosten. Da darin auch Prüfkosten für Auslandsgesellschaften enthalten sind ist insgesamt die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet. Der neue Abschlussprüfer (ein anderer unabhängiger Partner innerhalb des PKF Netzwerks) sollte ähnliche Gebühren haben.

  

 

TOP 6
Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle vorgeschlagenen Kandidaten sind im aktuellen AR vertreten. Die bisherige Arbeit ist nicht zu beanstanden. Die fachliche Eignung der ARäte scheint gegeben zu sein.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine rein formale Erhöhung des Eigenkapitals. Es werden weder neue Aktien ausgegeben noch ist von den Aktionären eine Einzahlung zu leisten. Damit verändert sich die Position des Aktionärs nicht.

  

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Anpassung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Sektkellerei Nymphenburg GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Formale Anpassung an gesetzliche Änderungen.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung der Firma in „Schloss Wachenheim AG“

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderung des Namens (Wegfall Sektkellerei) dient der Vereinfachung, trägt aber auch dem Umstand Rechnung, dass neben Sekt z.B. auch Wein und Mischgetränke angeboten werden und an Bedeutung gewinnen.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Aufnahme einer D&O-Verschaffungsklausel für Aufsichtsratsmitglieder in die Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die geplante Regelung in der Satzung orientiert sich an den gesetzlichen Haftungsvorgaben. Die Freistellung von „Fehlern“ erscheint sinnvoll. Vorsatz und andere ähnliche Fälle sind dabei normalerweise nicht gedeckt. Ein Selbstbehalt wird bestehen bleiben, so dass auf der einen Seite die notwendige Sicherheit der AR Mitglieder wie auch der notwendigen Verantwortung (durch eigene Haftung) Rechnung getragen wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.