Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor 1,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie (Vorjahr 1,20€) an die Aktionäre auszuschütten. Damit werden wiederum ca. 41% des Konzernjahresergebnisses ausgeschüttet, womit die Eigentümer des Unternehmens angemessen am Gewinn partizipieren.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein durchaus solides Ergebnis erzielen können. Die meisten relevanten Kennzahlen konnten erhöht oder zumindest konstant (z.B. Eigenkapitalrendite) gehalten werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 seine Aufgaben bezüglich der Beratung und Überwachung des Vorstandes gut wahrgenommen. Kritisch anzumerken ist, dass der Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Baumgartl auch Vorsitzender aller vier Aufsichtsratsausschüsse ist.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2015 

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell bestehen keine Bedenken gegen die KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, als Abschlussprüfer für die Talanx AG. Jedoch übersteigen die anderen Bestätigungsleistungen, die Steuerberatungsleistungen sowie die sonstigen Leistungen in Summe die Höchstgrenze der SdK. Die SdK fordert, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleisten zu können, dass die Beratungsleistungen nicht mehr als 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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