Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis und überraschend starken Quartalszahlen Q1 2015 mit Anhebung der Ergebnisprognose 2015 schlägt die Verwaltung zur Wahrung der Dividendenkontinuität die Zahlung von 0,20 € je Aktie vor. Dieses ist erfreulich und angemessen und wird daher von der SdK unterstützt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand leistet sehr gute Arbeit, was nicht nur an dem im Mehrjahresvergleich nun aufwärts gerichteten Ergebnistrend mit seinem jüngsten Zwischenhoch bei den Q1-Zahlen deutlich wird, sondern auch an der hohen finanziellen Solidität des Konzerns, der guten strategischen Aufstellung des „diversifizierten Stahlherstellers“ und der mit Augenmaß betriebenen Restrukturierung (Salzgitter AG 2015). Restrukturierung bedeutet in diesem Kontext dabei nicht nur schlicht Arbeitsplatzabbau, sondern kleinteilige Redimensionierung und Effizienzsteigerung von Strukturen und Abläufen unter Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder. Aus Sicht der SdK achten dabei sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat im Restrukturierungsprozess auf eine faire Verteilung der Lasten. Neben einer signifikant positiven Entwicklung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit gelang es dem Vorstand auch bei Verfehlung seiner Umsatzprognose seine Ergebnisprognosen (EBT und ROCE) einzuhalten. Sehr positiv ist ferner das Niveau der Berichterstattung im Geschäftsbericht, was nicht nur die wichtigen F+E-Aufwendungen und den Vorjahresvergleich, sondern an vielen Stellen auch die für Langfristaktionäre wichtige Mehrjahresperspektive beinhaltet. Sorgen bereiten neben der Stahlkonjunktur die zinsbedingte Entwicklung der Pensionsrückstellungen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK und ausweislich seines im Vergleich zum restlichen Geschäftsbericht eher knappen Berichts seine Kontrollaufgaben verantwortlich wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK stimmt der Wiederwahl von PWC zu, regt aber den Aufsichtsrat mit Blick auf die sehr langjährige Tätigkeit von PWC für Gesellschaft und Konzern dazu an, im nächsten Jahr über die Bestellung einer anderen Abschlussprüfungsgesellschaft nachzudenken. Hierdurch könnten „Gewöhnungseffekte“ minimiert und die Unabhängigkeit des wichtigen Instruments der Abschlussprüfung gestärkt werden.

 

 

TOP 6  
Ermächtigung zum Erwerb, zur Veräußerung und zur Einziehung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft hält aktuell 10% eigene Aktien. Weitere Aktienrückkäufe sind damit derzeit nicht möglich, so dass sich hier im Moment lediglich die Frage nach der Verwendung der erworbenen eigenen Aktien stellt. Da der Konzern seinen Aktionären trotz andauernder Verlustsituation nach wie vor eine Dividende zahlt, stünde der Zustimmung der SdK zum Beschlussvorschlag, auch angesichts des maßvollen Umgangs mit dem Instrument in der Vergangenheit, eigentlich nichts im Wege. Leider sieht der Beschluss hinsichtlich des möglichen Erwerbs von Aktien während seiner fünfjährigen Laufzeit auch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten vor, die nach Auffassung der SdK dem verbotenen Handel in eigenen Aktien Vorschub leisten können und daher aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Dieses führt zur Gesamtablehnung des an sich sinnvollen Beschlussvorschlags.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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