Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2015



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2014, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2014

 

Zustimmung

 

Der vorgelegte Jahresabschluss kann festgestellt werden.
 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Dividende war in den vergangenen 3 Jahren wegen einer - aus Sicht des Unternehmens - zu niedriger Eigenkapitalquote (<40%) auf etwa 15 % des Konzernergebnisses reduziert worden. Nach Erreichen der Ziel-EK-Quote soll sie nun wieder deutlich angehoben werden auf € 1,39 (Vj. € 0,83) für die Vorzüge und € 1,33 (Vj. € 0,77) für die Stämme. Dies entspricht allerdings einer Ausschüttungsquote von nur etwa 30 % (incl. der Ausschüttung für die Genussscheine). Deshalb ist die geplante Ausschüttung trotz der deutlichen Anhebung nicht akzeptabel. Mit Blick auf die Konzernergebnisse und die Tatsache, dass die Anhebung des EKs in den vergangenen 3 Jahren überwiegend zu Lasten der Aktionäre erfolgte, wäre hier eine deutliche höhere Ausschüttung auf dem Niveau der generellen Forderung der SdK (50%) erforderlich und angemessen gewesen. 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.


Begründung: Die Gesellschaft hat insgesamt in etwa wieder die sehr guten Zahlen der Rekordvorjahre erreicht. Umsatz und Auftragseingang erreichen -all time highs-. Beim Ergebnis sind allerdings Rückgänge eingetreten - trotz eines positiven Wechselkurseffektes. Strukturell ist die Gesellschaft allerdings gut aufgestellt und scheint auf die neue Situation angemessen zu reagieren und gegenzusteuern. Die Sicherheitstechnik, das Sorgenkind früherer Jahre, trägt weiterhin stabil zum Ergebnis bei. Die angemessene Beteiligung der Aktionäre muss allerdings weiterhin ernster genommen werden. Dies wird in der HV angesprochen.
 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.


Begründung: Auch der AR hat wieder in 4 ordentlichen Sitzungen die Entwicklung des Unternehmens kontrolliert und konstruktiv begleitet. Ein ordentlicher Bericht rundet seine Arbeit ab. Die vor 3 Jahren geänderte Vergütungsstruktur erweist sich weiterhin als positiv. So reduzierten sich die Vorstandsgehälter aufgrund des erneuten Rückganges des DVA (= EBIT Minus Kapitalkosten) nach der Kürzung des Vorjahres noch einmal leicht.

 

 

 TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung.

Begründung: Das vor drei Jahren eingeführte und insgesamt schlüssige und durchdachte System, vgl. TOP 4, soll im Grundsatz beibehalten werden. Bei der Verteilung und Gewichtung der Zielvereinbarungen für den variablen Anteil sollen Modifikation vorgenommen werden. Auch diese erscheinen auf den ersten Blick vernünftig. Details zur weiteren Klarstellung werden in der HV hinterfragt.
 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte

 

Zustimmung.

 

Begründung: Gegen die erneute Bestellung der PWC AG zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Sehr erfreulich ist vor allem, dass der AP im vergangenen Geschäftsjahr erstmals gar keine Steuerberatung mehr durchführte. Damit wurde eine langjährige Forderung der SdK umgesetzt. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.