Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

 

Begründung:  Zwar wurde das Konzernergebnis bei immer noch negativem EBITDA im vergangenen Geschäftsjahr verbessert. Dem steht jedoch ein erneut rückläufiger Jahresüberschuss auf AG-Ebene gegenüber. Insgesamt ist nach wie vor nicht ersichtlich, dass die 3u Holding über ein Geschäftsmodell verfügt, dass imstande wäre, nachhaltigen Mehrwert für die Aktionäre zu generieren.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

 

Begründung:  Der Aufsichtsrat ist nach unserer derzeitigen Kenntnis seinen Verpflichtungen, den Vorstand erfolgreich zu beraten, ihn zu kontrollieren und zu überwachen nicht mit dem notwendigen Ergebnis nachgekommen.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers liegen keine Bedenken vor.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung bestehender Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Ergänzung des Vertrages durch einen expliziten Hinweis auf die Anwendbarkeit von § 302 Aktiengesetz im Falle der Beherrschung einer GmbH-Tochter ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Wirksamkeit einer Organschaft rechtlich geboten und daher sinnvoll. Eine materielle Änderung des Vertrages ist damit nicht verbunden.

 

 

TOP 6
Erneuerung des genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals und damit den gesetzlich maximal zulässigen Handlungsspielraum vor. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

 

Darüber hinaus sprechen auch die hohe Eigenkapitalquote des Unternehmens, die unbefriedigende Akquisitionspolitik sowie das laufende Aktienrückkaufprogramm gegen die Ermächtigung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 

 



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