Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 02.07.2014



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Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt jeden Squeeze out als eine Enteignung zugunsten anderer privater Dritter aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Barabfindung passt ein solcher Vorgang nach Auffassung der SdK nicht zur bundesrepublikanischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.

Die Angemessenheit der Barabfindung ist Gegenstand weiterer Prüfung. Davon, und auch vom Verlauf der HV hängt ab, ob ein Spruchverfahren namens der SdK eingeleitet wird.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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