Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 289 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung  

 

Begründung: Gegen eine Entlastung sprechen die Tatsache, dass seit mindestens 3 Jahren das Unternehmensergebnis defizitär, das erste Quartal 2014 die gleiche Tendenz hat und nicht erkennbar ist, wie der Vorstand diese Situation künftig ändern will.

Es ist nicht ersichtlich, dass der Vorstand konkrete verstärkte Vertriebsbemühungen zur Stärkung der Ertragslage  eingeleitet hat - außer der vagen Angabe, dass Aufwendungen in Marketing und Vertrieb erfolgten, ohne deren Höhe und Folgen zu benennen, und auch die Einholung externen Rats lässt sich in dem Geschäftsbericht nicht erkennen ebenso bleiben konkrete Kostenreduzierungsmaßnahmen offen (z. B. IdW S 6 - Prüfung; Einholung des know-hows von Beratungsunternehmen; effektive Kostenkürzungsmaßnahmen mit Angabe konkreter Auswirkungen).

Auch die im Geschäftsbericht nur unvollständig offen gelegten Umstände des plötzlichen Ausscheidens des Vorstandsmitgliedes Dr. Komesker tragen nicht dazu bei, eine Strategie des Unternehmens zu erkennen, die auf eine Besserung hinweisen. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Ergebnisse, die zeitlich nach dem Ausscheiden von Dr. Komesker folgen, belegen diese Tatsache. Ebenso werden die Ursachen und Auswirkungen der Verzögerung von zwei Großprojekten in Österreich nicht vollständig offen gelegt; gleichfalls fehlt die Angabe, wann die Verzögerung ihre Beendigung gefunden haben wird.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung 

 

Begründung: Angesichts der negativen Ergebnisse des Unternehmens in den Vorjahren 2011 und 2012 kann sich der AR nicht alleine darauf zurückziehen, die ihm \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"nach Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance  Kodex und der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" zu haben. Die Anforderungen an den Aufsichtsrat in einer derartigen geschäftlichen Lage geht mit der Einbringung des Kontrollbedarf wesentlich über das hinaus, was in einer Geschäftslage zu erbringen ist, die in Vorberichtszeiträumen gewinnbringend verlaufen und in dem nur in dem aktuellen Berichtsjahr ein negatives Ergebnis erzielt worden ist. Der Aufsichtsrat als Kontrollgremium der Aktionäre ist somit zu hoher, ausdauernder und intensiver Überprüfung aufgerufen. Derartige Prüfungen sind nicht ersichtlich.

So unterbleibt die Aussage in dem Bericht des Aufsichtsrates z.B. zu der Sitzung vom 22.03.2013, welche organisatorischen Maßnahmen durch den Vorstand vorgestellt worden sind und wie diese vom Aufsichtsrat verifiziert worden sind. Es fehlen konkrete Mitteilungen bzgl. des Gesprächs mit dem Wirtschaftsprüfer in der Sitzung vom 23.04.2013 und welche Maßnahmen dieser angesichts der kritischen Lage des Unternehmens empfiehlt - statt dessen ist lediglich von nur marginalen Punkten in Bezug auf den JA 2012 die Rede. Unklar bleiben auch die Ergebnisse der Besprechungspunkte \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"externer Berater zur Unterstützung des Vorstandes und des Aufsichtsrats in Fragen der Unternehmensstrategie\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" und deren Umsetzung in der Sitzung vom 28.11.2013.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die gegen eine Wiederwahl sprechen würden.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufstockung des Genehmigten Kapitals 2012 und die Erneuerung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen um bis zu 10 %; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Bereits die bestehenden Vorratskapitalia machen einen Umfang von ca. 80% des Grundkapitals aus. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss ist ebenso groß. Die SdK trägt im Grundsatz Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht bis zu einer Höhe von 25%, ohne Bezugsrecht bis zu einer Höhe von 10% mit, wobei alle Vorratskapitalia – gleichgültig ob genehmigt oder bedingt -  zusammengerechnet werden; hinsichtlich der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird auch ein solcher aus dem Rückkauf eigener Aktien einbezogen.

Die bereits bestehenden Kapitalia überschreiten die von der SdK akzeptierten Größenordnungen bei weitem, so dass eine Zustimmung zur Erhöhung eines Kapitalvorratsbeschlusses schon aus diesem Grunde ausscheidet.

Darüber hinaus darf angesichts des enormen Verlustvortrages und der andauernden Erfolglosigkeit zumindest der vergangenen drei Jahre auch bezweifelt werden, ob Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung überhaupt interessengerecht sind oder nur die bislang aufgelaufenen Verlust von immerhin mehr als € 30,00 Mio. abdecken können soll. Es macht keinen Sinn fortwährend über Kapitalerhöhungen oder Vorratskapitalia operative Verluste zu finanzieren, wenn das ertrags- und erfolgswirtschaftliche Modell nicht belastbar ist. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK steht dem Rückkauf eigener Aktien prinzipiell kritisch gegenüber und bevorzugt stattdessen die Ausschüttung einer höheren/Sonder(Dividende). Voraussetzung dafür, dass der über einen Rückkauf eigener Aktien diskutiert werden kann, ist aber die Ausschüttung/Zahlung einer angemessenen Dividende. Bereits diese Voraussetzung erfüllt die Gesellschaft nicht, so dass sich – auch in Anbetracht des vorgelegten Kapitalvorratsbeschlusses – eine derartige Ermächtigung verbietet.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung 

 

Begründung: Unabhängig von der kritischen Stellung zum Rückkauf eigener Aktien lehnt die SdK jedenfalls den Einsatz von Derivaten im Rahmen des Rückkaufes eigener Aktien ab, die die Nähe zum verbotenen Handel in/mit eigenen Aktien zu groß ist.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Einführung eines Stock Option Programms 2014 und die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung des Stock Option Programms 2014; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Einführung von stock-option-Programmen wird von der SdK abgelehnt. Im Übrigen ist der Beurteilungsmaßstab für die Gewährung von Stock Options anhand des EBIT nicht interessengerecht, da das Ergebnis durch das sog. Finanzergebnis belastet werden kann. Ein adäquater Maßstab könnte allenfalls das EBT sein.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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