Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der quirin bank AG zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Sowohl das Private Banking mit der Honorarberatung als auch der Geschäftsbereich der Unternehmerbank entwickelten sich ordentlich. Der Vorstand hat es geschafft die Bank mit einem glaubwürdigen Anspruch in schwierigen Zeiten zu positionieren.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Laut Bericht des AR ist angemessen geprüft und beraten worden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Personen scheinen geeignet, das Unternehmen angemessen zu prüfen und zu beraten. Eine abschließende Meinungsbildung kann allerdings erst auf der HV selbst nach kritischer Würdigung der Vorstellung und ggf. gezielter Nachfrage erfolgen. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC ist selbstverständlich geeignet, die Abschlussprüfung bei der Quirin Bank vorzunehmen. Angesichts der hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung lehnt die SdK den Beschlussvorschlag trotzdem ab. Die SdK fordert grundsätzlich eine weitgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Genehmigten Kapitalien I und II und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Änderungen der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: 1. Eine unternehmensindividuelle Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Vorratsbeschlusses liegt nicht vor.

 

2. Kapitalvorratsbeschlüssen mit einem Bezugsrechtsausschluss von mehr als 10% kann nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) nebst Schaffung eines Bedingten Kapitals 2014, Aufhebung des bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die beabsichtigte Aufnahme von Fremdmitteln ist grundsätzlich geeignet, das Wachstum zu fördern und die langfristigen Erfolgsaussichten eines Unternehmens zu verbessern. Auch bei diesem Tagesordnungspunkt handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss. Alle Kapitalbeschlüsse müssen kumulativ betrachtet werden. Danach ist davon auszugehen, dass die Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrechtsausschluss aus den TOPen 6 und 7 parallel genutzt werden können. Die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss von mehr als 10% des Grundkapitals lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen ab, da diese Gefahren einer Verwässerung der Altanteile birgt. Hier würde die 10%-Schwelle deutlich überschritten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werdenn.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.