Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013, der Lageberichte der VBH Holding AG und des Konzerns sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet und konnte das operative Ergebnis wieder in den schwarzen Bereich führen.

 

Nach einem Verlust im Konzern im Vorjahr i. H. v. 17,6 Mio. wurde im Geschäftsjahr 2013 ein Konzernergebnis von  - 6,7 Mio. erreicht.

 

Das EBIT weist ein positives Ergebnis i. H. v. 11,9 Mio. aus. Im Vorjahr - 4,6 Mio.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Trotz einem schwierigen Umfeld konnte die Gesellschaft wieder operativ schwarze Zahlen schreiben.

 

Entsprechend notwendige Maßnahmen zur Kosteneinsparung wurden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates eingeleitet und umgesetzt.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Die sonstigen Beratungsleistungen im Verhältnis zum Abschlussprüferhonorar betragen ca. 37 % und überschreiten daher die von der SdK gesetzte Grenze mit 25 %. Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft sollen sonstige Beratungsleistungen in einem entsprechenden Verhältnis zum Abschlussprüferhonorar stehen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmugnsverhalten abgewichen werden.



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