Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor eine Dividende von 0,10 € sowie eine Sonderdividende von 0,50 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Dies entspricht einer wiederum generösen Ausschüttungsquote von ca. 80% sowie einer aktuellen Dividendenrendite von ca. 9%.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat wiederum sehr starke Zahlen für das Geschäftsjahr 2013 vorgelegt, so dass dem Vorstand uneingeschränkt Entlastung erteilt wird.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten gegenüber dem Vorstand nachgekommen. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand scheint laut Bericht gut zu funktionieren.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine ersichtlichen Gründe seitens der SdK, die einer Zustimmung zur Wiederwahl der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgegenstehen würden.

 

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Herrn Günter Kamissek Herrn Peter Dreher aus Burgdorf zu wählen. Herr Dreher scheint aus fachlicher Sicht durchaus kompetent zu sein. Somit wird die SdK dem Wahlvorschlag der Verwaltung folgen und Zustimmung gewähren.

 

TOP 7
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) und in Absatz 1 von § 6 (Vertretung und Geschäftsführung) 

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei diesem Beschlussvorschlag handelt es sich um rechtliche Formalia, die geboten und damit zustimmungswürdig sind.

 

 

 

 Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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