Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 4 HGB, Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet und die zweite Phase der Neuausrichtung des Konzerns erfolgreich beendet. Die gesteckten Umsatz- und Ergebnisziele wurden erreicht, es wurde sogar, verstärkt um einen positiven Steuereffekt, ein positives Konzernergebnis erzielt. Das Setzen auf eine mehr weibliche Kundschaft sowie den Multichannel-Vertrieb mit einem Schwergewicht auf E-Commerce und Eigenmarken bei einer deutlich verbesserten Logistik und einer Neupositionierung der Marke „Beate Uhse“ hat sich dabei genauso ausgezahlt wie der Abbau der Finanzverschuldung und vorgenommene Kostensenkungen. Nunmehr geht es in die Phase der Expansion, die auch den Abbau des Bilanzverlustes in der AG und damit die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung bewirken sollte.

 

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat in zehn Sitzungen seine Kontrollfunktion erfüllt.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 5

Neuwahlen des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen Herrn Bensing bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb von Aktien der Beate Uhse Aktiengesellschaft durch die Gesellschaft

 

Ablehnung

 

Begründung: Nach Auffassung der SdK sollte über Aktienrückkäufe erst nach Wiedererreichen der Dividendenfähigkeit und tatsächlich erfolgter Auskehrung an die Aktionäre nachgedacht werden. Bis dato sollten die Mittel ins operative Geschäft und nicht in Rückkäufe investiert werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die eine Änderung von § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Beate Uhse Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und der Beate Uhse new medi@ GmbH als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag reflektiert eine veränderte Gesetzeslage und ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

 

TOP 8
 Beschlussfassung über eine Änderung von § 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Beate Uhse Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und der Versa Distanzhandel GmbH als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe TOP 7.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Beate Uhse Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und der Beate Uhse Einzelhandels GmbH als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe TOP 7.

 

TOP 10
Beschlussfassung über eine Änderung von § 3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Beate Uhse Aktiengesellschaft als herrschender Gesellschaft und der Lebenslust Retail GmbH als abhängiger Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe TOP 7.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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