Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.07.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die Daldrup & Söhne AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Generell begrüßt die SdK die Wiederaufnahme einer Dividendenzahlung bei der Daldrup & Söhne AG in Höhe von 0,11 € je dividendenberechtigter Stückaktie. Unter Berücksichtigung der geringen Ausschüttungsquote der letzten Jahre kann die Dividende als durchaus gerechtfertigt angesehen werden, die Anteilseigner in dieser Form teilhaben zu lassen. Eine langfristige und konstante Gewinnbeteiligung für das Aktionariat würde die SdK jedoch als Ausschüttungspolitik deutlich präferieren.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die Gewinnziele für 2013 nicht erreicht wurden, scheint die langfristige Strategie des Vorstands auf eine hohe Eigenkapitalquote zu setzen im besten Interesse der Aktionäre zu sein, da insbesondere die politischen Risiken, die sich aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetz ergeben, hierdurch abgefangen werden können.

  

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit dies dem Bericht des AR zu entnehmen ist, ist der AR seiner Kontrollfunktion nachgekommen und somit zu entlasten. Er hat in regelmäßigen Sitzungen die Konzernentwicklung überwacht und war in die Vorgänge des Unternehmens eingebunden. Kritisch anzumerken ist jedoch die Nichtoffenlegung des Vergütungssystems sowie der Einzelvergütungen für den Vorstand. Dies fördert nicht unbedingt die Transparenz und Offenheit des Unternehmens.

  

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar von Warth & Klein ist angemessen und es wurden auch kaum sonstige Beratungsleistungen für Daldrup & Söhne erbracht. Somit sprechen keine Gründe gegen die erneute Bestellung von Warth & Klein als Abschlussprüfer. Da Warth & Klein bei der Daldrup & Söhne AG schon seit dem Börsengang im Jahr 2007 und auch schon davor als Wirtschaftsprüfer bestellt wurde, ist bei der HV zum Ausdruck zu bringen, dass die SdK einen Wechsel der Prüfgesellschaft mindestens alle 10 Jahre fordert, um eine \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Gewöhnung\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" zu verhindern.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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