Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.03.2014



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TOP 1 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das Geschäftsjahr 2012/2013 vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2 
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung 
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von € 0,18 entspricht bei einem Gewinn pro Aktie von € 0,44 einer Ausschüttungsquote von 41%. Durch den Beherrschungsvertrag mit Siemens ist IBS in das Siemens Cash Management eingebunden. Damit ist das vorsorgliche Halten von Liquidität nicht notwendig bzw. alle finanziellen Verpflichtungen können vom beherrschenden Unternehmen jederzeit erfüllt werden. Eine 100% Ausschüttung – auch im Hinblick auf den geplanten Squeeze-Out – erscheint möglich und aus Sicht der verbliebenen Aktionäre sinnvoll. Zumindest sollte jedoch die Garantiedividende von € 0,23 (nach Steuer.) ausgeschüttet werden.

 

TOP 3 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Das Ergebnis und die Margen haben sich im vergangenen Geschäftsjahr deutlich verbessert. Die Integration und Kooperation mit Siemens scheint voranzukommen und das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Aus dieser Sicht heraus ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013

 

Zustimmung 
Begründung: Die geschäftliche Entwicklung der IBS AG verlief positiv. Strategisch ist das Unternehmen gut positioniert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

TOP 5 
Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung 
Begründung: Wie sich bei der Zustimmung zur Entlastung des Aufsichtsrats ausdrückt, zweifelt die SdK weder die fachliche Kompetenz noch die Integrität der aktuellen – und zur Wiederwahl stehenden – Aufsichtsratsmitglieder an. Allerdings, im Hinblick auf das geplante Squeeze-Out Verfahren, spricht sich die SdK für ein völlig unabhängiges Gremium aus. Kandidaten sollten weder in Beziehung zum Großaktionär stehen, noch für IBS tätig gewesen sein, um eine neutrale Bewertung des Squeeze-Outs vornehmen zu können.

 

TOP 6 
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung 
Begründung: Das gesamte Honorar des Abschlussprüfers von € 161 Tsd. (inklusive € 5Tsd. sonstige Leistungen) ist der Größe der Firma angemessen und ein Wechsel des Prüfers (vor dem Squeeze-out) würde vermutlich zu deutlich höheren Kosten führen. Da der Prüfer vermutlich auch umfangreich für den Großaktionär tätig ist, ist die Unabhängigkeit immer in Frage zu stellen. Allerdings wäre dies vermutlich bei anderen Gesellschaften ebenfalls der Fall.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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