Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.


Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Stamm und 1,02 Euro je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 50,8% (Stammaktien) bzw. 51,3% (Vorzugsaktie) bezogen auf das jeweilige Ergebnis je  Aktie. Dies stellt aus Sicht der SdK eine faire Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensgewinn dar. Man setzt damit die traditionell aktionärsfreundliche Dividendenpolitik fort.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt Aktiengesellschaft und des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.


Begründung: Im Jahr 2013 konnten Umsatz und Ergebnis gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Auf den Stammmärkten erzielt SIXT eine der höchsten Margen im Branchenvergleich. Auch die Marke ist immer noch bestens aufgestellt. Die Expansion in den USA verläuft bisher sehr erfreulich und stellt für die Zukunft weiteres Wachstumspotenzial dar. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Aktiengesellschaft und des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.


Begründung: Die Gesellschaft ist sehr gut aufgestellt. Der Aufsichtsrat scheint seinen Pflichten in insgesamt fünf Sitzungen im Jahr 2013 nachgekommen zu sein, und die Arbeit des Vorstandes überwacht sowie diesem beratend zur Seite gestanden zu haben. Es gibt daher keine ersichtlichen Gründe, die Entlastung zu verweigern.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung.


Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH hat bereist im Vorjahr die Prüfung der Gesellschaft vollzogen. Da neben dem Honorar für die Abschlussprüfung noch sonstige Leistungen erbracht worden sind, die mit einem Honorar vergütet worden sind, welches das Honorar für die Abschlussprüferleistung übersteigt, bestehen aus Sicht der SdK Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Prüfers. Daher kann der Wahl von Deloitte & Touche nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Sixt SE

 

Zustimmung.


Begründung: Eine wie in § 15 der Satzung vorgesehene Vergütung in Höhe von 50.000 € für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied kann als angemessen und absolut marktüblich angesehen werden. Da auch keine Erfolgskomponenten enthalten sind, kann der Vergütung zugestimmt werden.

 

TOP 7
Beschlussfassung zur Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2, 315a Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 61 SE-VO

 

Ablehnung.


Begründung: Aus Sicht der SdK ist eine individualisierte Offenlegung der Vergütung erforderlich, vor allem dann, wenn ein Unternehmen von einem Vorstandsmitglied quasi beherrscht wird. Hier muss wie bei allen anderen Unternehmen darauf geachtet werden, dass die gezahlten Vergütungen auch marktkonform sind. Dies kann jedoch nicht erfolgen, sofern die einzelnen Vergütungen nicht öffentlich bekannt sind.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) (zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren ihre Aktionäre stets fair am Erfolg beteiligt. Um auch zukünftig sich operativ alle Wachstumsoptionen und Finanzierungswege offen halten zu können, erscheint die Ausgabe von Options-/Wandelanleihen gerechtfertigt.

 

TOP 9
Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 betreffend eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)

 

Zustimmung.

 

Begründung: siehe TOP 8.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.