Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 sowie 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,72 Euro entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 95%. Aufgrund der hervorragenden operativen Positionierung, des starken operativen Cashflows und der soliden Bilanzrelationen erscheint diese Ausschüttungsquote tragbar.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.

Begründung: Zwar haben sich die in den letzten Jahren getätigten Anlagen der hohen Bargeldbestände in Gold und Dividendentitel nicht als glücklich erwiesen, die operative Aufstellung der Gesellschaft ist jedoch weiterhin als sehr gut zu bezeichnen. Da zuletzt auch immer wieder anhand von Sonderdividenden Liquidität an die Aktionäre ausgeschüttet worden ist, und die Risiken vor allem in Bezug auf die Goldpositionen minimiert worden sind, kann Entlastung erteilt werden.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2013 in vier Aufsichtsratssitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Die Hohen Risiken bei der Anlage von relevanten Liquiditätsüberschüssen in Gold in den vergangenen Jahren haben sich zwar negativ auf das Konzernergebnis in 2013 ausgewirkt, und hier ist auch deutlich Kritik an der Arbeit des Aufsichtsrates zu äußern, der das Entstehen eines „Klumpenrisikos“ zugelassen hat, jedoch liegen diese Entscheidungen schon Jahre zurück. Im Jahr 2013 wurden die Risiken daraus deutlich gesenkt. Es spricht nichts gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Zustimmung.

 

Begründung: Ernst&Young gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungskanzleien weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer der ATOSS Software AG.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und etwaiger Andienungsrechte

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt immer noch über hohe Liquiditätsreserven, und ist operativ bestens aufgestellt. Da in den Vorjahren stets Dividenden gezahlt wurden, oft sogar Sonderausschüttungen durchgeführt wurden, erscheint ein Aktienrückkaufprogramm eine weitere Möglichkeit zu sein, um die hohen Liquiditätsüberschüsse den Aktionären zukommen zu lassen.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung.

 

Begründung: Die drei vorgeschlagenen Kandidaten verfügen alle über die nötige fachliche Qualifikation, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft in Zukunft die Arbeit des Vorstands überwachen und diesem beratend zur Seite stehen zu können.  

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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