Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Berichtsjahr war ein Turnaround-Jahr und das Überleben des Konzerns konnte gesichert werden. Der Vorstand der Gigaset AG hat mit umfassender Neustrukturierung der Finanzierungsbasis eine existenzbedrohende Krise des Unternehmens abgewandt und die Liquidität gesichert. Dies war nur mit einem strategischen Investor möglich, der zwischenzeitlich einen Anteilsbesitz von wohl über 60% an der Gigaset AG hält.

Der Kernmarkt der Gigaset AG, die schnurlosen Telefone, entwickelte sich weiterhin stark rückläufig und neben der Sicherstellung der Finanzierung war eine Herausforderung, neue Zukunftsfelder zu evaluieren. Mit dem 2012 angekündigten Kosten- und Effizienzprogramm wird mit jährlichen Einsparungen in Höhe von rd. € 30 Mio. gerechnet.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs-und Überwachungspflichten ordnungsgemäß wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2013 fanden insgesamt 19 Sitzungen statt und zwei Beschlüsse darüber hinaus im Umlaufverfahren gefasst. Es wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, der aus drei Mitgliedern bestand.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich bestehen an der Eignung der PWC AG zum Konzern- und Abschlussprüfer der AG keine Zweifel. Auch konnten im simplen Vorjahresvergleich die Honorare für die Abschlussprüfer von € 1,715 Mio. im Jahr 2012 auf € 778.000 im Geschäftsjahr 2013 reduziert werden. Nichtsdestotrotz fallen die Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung immer noch deutlich höher als die Abschlussprüfungskosten aus, weshalb die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung aus Sicht der SdK nicht mehr im erforderlichen Maße gegeben ist und die SdK folglich den Beschlussvorschlag ablehnt. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Absatz 6

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Grundkapital der Gigaset AG beträgt € 121.451.264 Aktien ohne Nennwert.

Der Fortbestand der Gesellschaft ist nach Auffassung der SdK von künftiger Liquiditätsbeschaffung durch Kapitalerhöhungen und liquiditätssichernden kostensenkenden Maßnahmen abhängig.

Generell gilt es bei der Hauptversammlung zu eruieren, wie die künftigen Wachstumspotentiale in Zukunftsgeschäftsfeldern identifiziert und finanziert werden sollen.

Somit ist ein gewisser Kanon an Kapitalvorratsbeschlüssen sicherlich sinnvoll. Die SdK akzeptiert diesbezüglich Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht der Aktionäre, die in Summe etwa 25% des aktuellen Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Grenze wird mit der Beschlussfassung zu TOP 6, dem die SdK zustimmt, bereits erreicht bzw. überschritten. Weitere Kapitalmaßnahmen sollten über die Tagesordnung einer Hauptversammlung vonstatten gehen.

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2014 und entsprechende Ergänzung der Satzung in § 4 Absatz 8

 

Zustimmung

 

Begründung: siehe TOP 5

 

 

TOP 7
Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat baut seinen Einfluss aus. Generell bestehen keine Bedenken und die Änderungen der Satzung sind eher redaktioneller Art.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.