Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2014



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Tagesordnungspunkt im Sinn der Verwaltung zwar zustimmen, merkt aber an, dass die Ausschüttung MIT 36,7 % noch unterhalb der von der Schutzgemeinschaft geforderten Bandbreite von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses liegt. Die Gesellschaft sollte dieses als zukünftige Zielsetzung mit in Ihre Überlegungen aufnehmen.

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der Führung des Unternehmens aus unserer Sicht erfolgreich wahrgenommen. Besonders zu erwähnen sind die über die Aktivitäten im Bereich der Wasserkraftwerke hinausgehenden Maßnahmen durch den Erwerb eines Parkhauses, da dies die Abhängigkeit einer nur einseitigen Unternehmensausrichtung schmälert, neben der Nutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit nach § 6b des EkStG.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nach unserer derzeitigen Kenntnis vollumfänglich wahrgenommen.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 



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