Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.06.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die Einhell Germany AG sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

  

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie liegt bei 0,6 EUR. Die Ausschüttungsquote für die Vorzugsaktien von 0,4 EUR liegt damit bei 66,66 Prozent des Gewinns. Die SdK hält grundsätzliche Ausschüttungsquoten zwischen 40 und 60 Prozent des Gewinnes für angezeigt. Die solide Bilanz lässt jedoch die hohe Ausschüttung  vertretbar erscheinen, zumal keine größeren Investitionen geplant sind.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.

 

Ablehnung

 

Begründung: Einhell verzeichnet trotz Umsatzzuwächsen (Akquisitionen) nunmehr im dritten fortfolgenden Jahr Ergebnisrückgänge, 2010 lag das Ergebnis je Aktie noch bei 4,3 EUR, in 2013 sank es auf 0,6 EUR. Akquisitionsbereinigt blieb man in allen Regionen unter den eigenen Prognosen, statt einer noch bei der letztjährigen Hauptversammlung (21.06.13) erwarteten Umsatzrendite von 2 bis 3 Prozent lag diese letztlich bei 1,0 Prozent.   

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat steht im Rahmen seiner Beratungs- und Kontrollpflichten für die für die strategischen Planungen im Unternehmen in Verantwortung. Aufgrund der anhaltend negativen Entwicklung  ist eine Entlastung nicht möglich.  

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I sowie eine Satzungsänderung.

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschluss sieht eine Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals von derzeit 9.662 TEUR um bis zu 40 Prozent vor. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse solchen Umfangs ab. Auch bei Einräumung von Bezugsrechten für Altaktionäre sind Kapitalerhöhungen einer Größenordnung von mehr als 25 Prozent des Grundkapitals nur bei einem konkreten Anlass mit entsprechender Begründungsvorlage zustimmungsfähig. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II sowie eine Satzungsänderung.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Kapitalvorratsbeschlüsse müssen in ihrer Gesamtsumme betrachtet werden, daher verweisen wir auf die zu TOP 5 abgegebene Begründung

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014.

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert, spätestens alle 10 Jahre die Prüfgesellschaft zu wechseln, um die Gefahr einer zu großen Vertrautheit zwischen Unternehmen und Prüfgesellschaft zu verringern. Im Vorfeld zur Veröffentlichung dieser Stellungnahme konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden, wie lange die KPMG WPG die Prüfung bereits durchführt. Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum überschritten wird, erfolgt Ablehnung.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

  

 

 

 



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